Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für das Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen und RLT-Geräten (zentral und dezentral). Sie betrifft in Anlehnung an DIN 276 insbesondere die Kostengruppen 430 bis 434 sowie 439. Sie gilt nicht für Haushaltsgeräte nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.Die Richtlinie gibt Anlagenbesitzern und Anlagenbetreibern Empfehlungen für das sichere, bestimmungsgemäße, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen. Sie legt Grundlagen der Instandhaltung fest und beschreibt das Instandhalten und definiert Begriffe, die zusammen mit Begriffen nach DIN EN 13306 zum Verständnis der Zusammenhänge notwendig sind. Werden RLT-Anlagen oder Anlagenteile für eine bestimmte Zeit nicht bestimmungsgemäß genutzt, sind für den technisch und hygienisch einwandfreien Zustand vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen erforderlich. Diese werden ebenfalls beschrieben.