Die Richtlinie gilt für alle Aufenthaltsbereiche in Räumen und Gebäuden, die für einen längeren oder auch nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt und mit raumlufttechnischen Anlagen ausgerüstet sind. Aufgrund der Vielfältigkeit möglicher Schadensereignisse können nur bedingt Empfehlungen für den zweckmäßigen Betrieb von RLT-Anlagen gegeben werden.