Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Stand: 2024-04-21
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird die Vergütung für die Überlassung der Software für jedes Jahr im Voraus in Rechnung gestellt und ist nach Rechnungsstellung binnen 14 Tagen zu begleichen.
Stand: 2024-12-03
Im Übrigen gelten die Regelungen der IT-AGB entsprechend.
Stand: 2024-04-21
Im Übrigen gelten die Regelungen der IT-AGB.
Stand: 2024-04-21
Stand: 2024-04-21
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Stand: 2024-04-21