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Outdoor-Geräte in Sport- und Freizeitanlagen eröffnen neue Möglichkeiten für Bewegung im Freien. Damit sie niemanden ausgrenzen, müssen sie für verschiedene Gruppen von Nutzenden sicher sein und auch barrierefreie Möglichkeiten bieten. DIN-Normen helfen dabei.
In Sport- und Freizeitanlagen helfen Normen dabei, das Unfallrisiko gering zu halten. Das gilt auch, wenn mehr sportliche Herausforderungen und Bewegungsanreize gefragt sind – für Junge und Alte, für Menschen mit und ohne Behinderung.
Sport im Freien wird immer beliebter. Der Trend hat sich mit der Pandemie noch verstärkt, und im öffentlichen Raum macht sich die Veränderung bemerkbar: Bänke zum Ausruhen werden mit Wackelbändern zum Balancieren ergänzt, niedrige Barren laden zu leichten Turnübungen ein und Halfpipes bieten Skater*innen die Möglichkeit, sich auszutoben.
In vielen Städten und Gemeinden haben die Verantwortlichen ein gemeinsames Ziel ausgegeben: Anlagen sollen mehr Möglichkeiten bieten, sich körperlich zu betätigen. Nicht nur für ambitionierte Sportler*innen, sondern ganz unterschiedliche Alters- und Zielgruppen: Menschen mit und ohne Behinderungen, Jugendliche ebenso wie Senior*innen. Es geht um sogenannte Mehrgenerationenparks – also Sport- und Freizeitanlagen, die viele verschiedene Nutzungsmöglichkeiten mit der größtmöglichen Inklusion verbinden.
„Die Menschen wünschen sich attraktivere Bewegungsangebote, und zwar generationenübergreifend und für die breite Masse“, berichtet Sylvia Karras vom Unternehmen Kraiburg Relastec, das Bodenbeläge für Freizeitanlagen herstellt. Und Steffen Strasser, Geschäftsleiter beim Allwetter-Freizeitanlagenbauer Playparc, sagt: „Die Individualisierung nimmt zu, es wird stärker auf die Bedürfnisse der jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer geachtet und mit ihnen gesprochen.“
Diese Bedürfnisse sind oft sehr unterschiedlich. So ist die Zahl der körperlich aktiven Menschen in den vergangenen zehn Jahren zwar insgesamt gesunken, wie aus dem DKV-Report 2021 der Deutschen Krankenversicherung hervorgeht. Gleichzeitig haben sich aber Spezialangebote und Trendsportarten stärker verbreitet. Zum Beispiel Calisthenics-Workouts: Bei diesen Übungen arbeitet man mit dem eigenen Körpergewicht und ohne externe Gewichte – nicht nur mit den guten alten Klimmzügen, sondern vielen anderen cleveren Bewegungsabläufen. Das Training ist für Einsteiger*innen geeignet, fordert aber auch Fortgeschrittene. Stehen die passenden Vorrichtungen zur Verfügung, können auch Menschen mit Behinderungen teilnehmen.
Auch die Sportart Parkour, bei der alle denkbaren Hindernisse durch die Kombination verschiedener Bewegungen so effizient wie möglich überwunden werden, findet immer neue Anhänger*innen. Damit in barrierefreien Sport- und Freizeitanlagen Menschen mit unterschiedlichsten körperlichen Voraussetzungen trainieren können, müssen Herstellende, Planungsverantwortliche und Auftraggebende die unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse mit dem Schutz vor Unfällen zusammenbringen. „Eine Herausforderung besteht darin, Geräte zu entwickeln, die einerseits inklusiv, andererseits aber auch attraktiv für nichteingeschränkte Sportlerinnen und Sportler sind. Dazu kommt, dass sie dauerhaft im Außenbereich einsetzbar sein müssen“, beschreibt Steffen Strasser von Playparc die veränderten Rahmenbedingungen.
Steigt mit dem Grad der sportlichen Herausforderung auch die Gefahr von Unfällen? Das muss nicht sein. Wer in Parks oder Outdoor-Freizeitanlagen Sportgeräte zur Verfügung stellt, kann sich hohe Unfallrisiken gar nicht leisten. Deshalb ist die oberste Richtschnur die Sicherheit der Nutzenden. Normen spielen dabei eine unverzichtbare Rolle. Anders als Gesetze haben sie zwar keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Aber sie gelten als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, die bei Gerichtsentscheidungen über Haftungsansprüche einbezogen werden. Ob es um Outdoor-Fitnessgeräte, Skateanlagen oder Parkour-Equipment geht: Wer mit der Gestaltung von Außensportanlagen zu tun hat, sollte ebenso die rechtlichen wie die normativen Voraussetzungen einbeziehen.
So beschreibt zum Beispiel die DIN EN 16630 „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich“, wie gefährliche Fangstellen für Kopf und Hals an den einzelnen Geräten vermieden werden können, und benennt Anforderungen für zulässige freie Fallhöhen, um schwere Stürze zu vermeiden.
Die Norm DIN EN 16899 „Sport- und Freizeitanlagen – Parkoureinrichtungen“ beschreibt unter anderem, wie die Rutschfestigkeit auf den Oberflächen der Hindernisse möglichst sicher ausgestaltet wird und wie die einzelnen Geräte geprüft werden müssen.
Und die 2019 überarbeitete DIN-Norm DIN EN 14974 „Skateparks – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ legt fest, welche Oberflächenbeschaffenheit Rollflächen in den Anlagen für Rollsportler*innen haben müssen, um das Unfallrisiko zu verringern.
Insgesamt habe sich die Normungslandschaft in den letzten 20 Jahren im Sport- und Freizeitbereich deutlich erweitert, so Stephan Wellendorf, Teamkoordinator im Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte bei DIN. „Hält ein Hersteller die Vorgaben der Norm ein, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes eingehalten und umgesetzt werden“, erklärt Stephan Wellendorf. Dies bedeutet auch einen größtmöglichen Schutz vor Schadenersatzansprüchen, sollte es doch einmal zu Unfällen auf den Sportanlagen kommen. Auch für Steffen Strasser von Playparc sind die einschlägigen DIN-Normen eine Richtschnur, an der er und die Mitarbeitenden seines Unternehmens sich alltäglich orientieren. „Etwaige Risiken sind in den Normen ganz klar beschrieben und enthalten“, so Strasser. Das sei wichtig, um für ein Mindestmaß an Sicherheit für die Nutzerinnen und Nutzer zu sorgen.
Gerade in einem Mehrgenerationenpark, wo unterschiedliche Bedürfnisse und Fähigkeiten zusammenkommen, spielen Normen und rechtliche Vorgaben eine wichtige Rolle für ungetrübten Freizeitspaß.
Zwei neue Sportarten machen öffentliche Anlagen attraktiver – und stellen spezielle Ansprüche an die Ausstattung von Sport- und Freizeiteinrichtungen. Wer die Risiken geringhalten will, achtet auf die Vorgaben.
Klimmzüge an der Stange – und an der frischen Luft: Schon in der Antike wussten Menschen die Vorteile von Eigengewichtsübungen zu nutzen. Es passt also gut, dass der Begriff Calisthenics seinen Ursprung in den griechischen Wörtern für Kraft und Schönheit hat. Heute wird das Calisthenics-Training auch als „Street Workout“ bezeichnet. Als Sport im Freien, jenseits von Fitnessstudios und Trainingshallen, hat es gerade in den Pandemiemonaten an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Calisthenic-Fans, die allein mit dem eigenen Körpergewicht und ohne zusätzliche Gewichte trainieren, geht in die Millionen. Es gibt Apps, die beim Training helfen, und Gruppen, die gemeinsam üben.
Auch eine weitere Sportart findet immer mehr Anhänger*innen: Parkour. Dabei werden verschiedene Hindernisse mit viel Koordination durch Klettern, Springen, Laufen und Balancieren überwunden. YouTube-Videos von besonders eindrucksvollen Parkour-Sessions machen unter Fans die Runde und stacheln sie zu neuen Höchstleistungen an. Für beide Trendsportarten gilt: Normen sorgen für sichere Geräte und Anlagen – und zwar für alle: Einsteiger*innen und routinierte Sportler*innen, Jung und Alt, Menschen mit und ohne Behinderung.
Zurzeit entstehen viele neue Sport- und Freizeitanlagen mit Geräten für Parkour-Training oder Calisthenics-Übungen. Wer Geräte und Anlagen plant oder herstellt, muss dabei den Spagat zwischen der gewünschten sportlichen Herausforderung für unterschiedliche Menschen und Generationen und der Sicherheit für alle Nutzenden meistern. Früher griffen Herstellende von Parkour-Equipment dabei oft auf die Norm für Spielplatzgeräte als Orientierung zurück und mussten eine aufwendige Risikobeurteilung vornehmen, um die Anlagen attraktiv zu gestalten.
Mittlerweile haben sie mit der DIN EN 16899 „Sport- und Freizeitanlagen – Parkoureinrichtungen“ eine Norm zur Hand, die spezifische sportliche Herausforderungen und Risiken bei der Nutzung der Parkour-Geräte berücksichtigt. Zum Beispiel darf bei Einrichtungen, die nach dieser Norm gestaltet sind, die Fallhöhe auf eine Stange, ein Rohr oder ein sogenanntes „kleines Landing“ (eine Lande-Oberfläche geringer Größe) 1,20 Meter nicht überschreiten. Anfänger*innen soll ein Fallschutzbelag ab einer Höhe von 1,60 Metern Sicherheit geben. Bei den „Landings“ wiederum wird absichtlich kein Fallschutzbelag aufgebracht, weil die Nutzenden sonst keine realistischen Parkour-Erfahrungen machen können – zu denen auch ein Verständnis für die Eigenschaften der Umgebung gehört. Aus demselben Grund darf die Oberfläche eines Parkourgeräts die Benutzer*innen auch niemals über die tatsächlichen Reibungsverhältnisse täuschen, denn das könnte zu schweren Unfällen beim Klettern und Laufen führen.
Die Geräte für Parkour- oder Calisthenics-Übungen stehen häufig in öffentlichen Anlagen, wie Mehrgenerationenparks und sind hier in der Regel frei zugänglich. Das bedeutet für Herstellende, dass hier „auch Dinge passieren, die nicht vorherzusehen sind“, wie es Steffen Strasser beschreibt. Er ist Geschäftsleiter des Freizeitanlagenbauers Playparc, der sowohl Calisthenics- wie auch Fitnessgeräte für den Außenbereich im Portfolio hat. Die einschlägigen DIN-Normen stehen im Zentrum der Arbeit seines Unternehmens.
So enthält die DIN EN 16630 „Standortgebundene Fitnessgeräte im Außenbereich“ Vorgaben, die auch bei weniger trainierten Calisthenics-Einsteigern das Verletzungsrisiko minimieren sollen. An den Geräten darf es zum Beispiel keine gefährlichen „Fangstellen“ geben, an denen Benutzende mit dem Kopf oder dem Hals hängenbleiben können. Auch hier sind die jeweiligen maximalen freien Fallhöhen festgelegt.
Andreas Bast von X-Move setzt ebenfalls auf die einschlägigen Normen, um öffentlich zugängliche Geräte für alle potenziellen Nutzenden sicher zu gestalten. Dazu gehört es, dass an bestimmten Geräten nur diejenigen trainieren, die dadurch nicht in Gefahr geraten können. „In der DIN-Norm gibt es entsprechende Zugangsfilter“, erläutert der Geschäftsführer. „Das heißt, dass etwa unsportliche oder ganz kleine Kinder erst gar nicht auf bestimmte Höhen kommen können. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Herangehensweise gut funktioniert und gleichzeitig die motorischen Fähigkeiten fördert.“
Die Normen dienen dabei nicht nur der Sicherheit der Sportler*innen, sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Herstellende können bei der Nutzung der Normen auf die sogenannte Vermutungswirkung setzen: Werden die Vorgaben der Norm eingehalten, ist davon auszugehen, dass damit die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes umgesetzt werden. Sollten doch einmal Unfälle passieren, kann dieser Umstand vor Schadensersatzansprüchen schützen.
Mit Rollschuhen und Skateboards fing alles an. Es folgten BMX-Räder und Inliner, und mittlerweile kehrt sogar der Tretroller als sportlicher Scooter wieder. Allen Rollsport-Fans gemeinsam ist das Bedürfnis nach spannenden Routen mit Steigung und Gefälle. Dabei darf die Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben.
Der erste Skatepark wurde in den 1970er-Jahren in Florida angelegt. Heute gibt es öffentliche Anlagen für Skater*innen in vielen Städten und Gemeinden weltweit. Und nicht nur für sie, sondern auch für andere Rollsportler*innen, sei es mit BMX-Rädern oder Inlinern, sind die Einrichtungen konzipiert. Inklusion spielt bei der Planung der Anlagen und bei der Gestaltung der einzelnen Elemente eine immer größere Rolle.
Im Einklang stehen sollten dabei eine möglichst geringe Unfallgefahr für alle Nutzenden und die gleichzeitige Attraktivität durch sportliche Herausforderungen. Mit technisch einwandfreien, gut durchdachten und verantwortungsvoll betriebenen Skate- und Bikeparks kann das gelingen.
Die 2019 überarbeitete DIN EN 14974 „Skateparks – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ nimmt dafür die Sicherheit der gesamten Anlage in den Blick, von den typischen steilen Halfpipes oder Wallrides bis hin zu den ebenen Rollflächen und angrenzenden Bereichen. Planende, Betreibende und Herstellende von Skate-Elementen und Bodenbelägen sind rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie sich an die Vorgaben der Norm halten.
„Eine gut konzipierte Anlage ist sowohl eine Plattform zur Ausübung des Sports für Anfänger*innen und Fortgeschrittene als auch ein altersgerechter Treffpunkt für Jugendliche“, so Andreas Bast, Geschäftsführer des Unternehmens X-Move, das unter anderem europaweit Skateparks plant.
Der Experte weist auf potenzielle Gefahren für Skater*innen und andere Rollsportler*innen hin, die bei der Planung eine wichtige Rolle spielen. Wie bei allen öffentlich zugänglichen Anlagen richtet sich das Augenmerk unter anderem auf Stellen, in denen Nutzer*innen stecken bleiben können – die sogenannten Kopf- und Fingerfangstellen. Oder auf die besondere Sicherung von Standflächen, die mehr als einen Meter hoch sind. Die DIN EN 14974 geht auf diese und weitere Herausforderungen ein. Die Regeln stellen sicher, dass schwere Unfälle so weit wie möglich vermieden werden.
So müssen zum Beispiel Skate-Elemente fest verschraubt, sicher verbunden oder am Boden befestigt sein, damit sie sich auch bei intensiver Nutzung nicht verschieben. Spezifische Anforderungen gelten für die sichere Gestaltung bekannter Skate-Elemente, so zum Beispiel für die Halfpipes, die nach ihrer halbröhrenartigen Form benannt sind. Oder auch für die sogenannten Bowls: Dabei handelt es sich um Becken, die in den Boden eingelassenen sind. Sie gehen auf die auf die früher bei Skater*innen so beliebten stillgelegten Swimmingpools zurück.
Auch die Oberflächenbeschaffenheit und die Stabilität sei bei den oft stark beanspruchten Anlagen von großer Bedeutung, wie Andreas Bast erklärt. „Insbesondere die kleinen Rollen der Skateboards verzeihen wenig Stolperstellen in den Oberflächen – ganz zu schweigen von abstehenden Teilen.“ Die DIN EN 14974 beschreibt daher auch die Anforderungen an Körnung und Oberflächenbeschaffenheit der verwendeten Materialien wie Asphalt. Gleitflächen aus Edelstahl sind nicht zulässig, weil das weiche Metall in Kombination mit den ebenfalls weichen Aluminiumachsen der Boards zu einem unkontrollierbaren Gleitverhalten führen kann. Auch für Skate-Profis wäre das ein Unfallrisiko, das sich auf diese Weise vermeiden lässt. „Die Norm gibt uns und natürlich auch den Betreibenden Sicherheit“, erläutert Andreas Bast. Nicht nur Personen, die Anlagen planen oder herstellen, müssen Sachkunde vorweisen. Auch die regelmäßige Inspektion und Wartung der Skate-Elemente und -Parks ist an bestimmte Kenntnisse geknüpft und ist detailliert geregelt.
Norm [AKTUELL] 2015-06
DIN EN 16630:2015-06ab 117,70 EUR inkl. MwSt.
ab 110,00 EUR exkl. MwSt.
Norm [AKTUELL] 2018-07
DIN EN 16899:2018-07ab 129,30 EUR inkl. MwSt.
ab 120,84 EUR exkl. MwSt.
Norm [AKTUELL] 2019-06
DIN EN 14974:2019-06ab 99,10 EUR inkl. MwSt.
ab 92,62 EUR exkl. MwSt.
Publikation DIN-Taschenbuch 105 2021-02
Spielplätze und Freizeitanlagenab 238,00 EUR inkl. MwSt.
ab 222,43 EUR exkl. MwSt.
ab 174,00 EUR inkl. MwSt.
ab 162,62 EUR exkl. MwSt.
ab 131,00 EUR inkl. MwSt.
ab 122,43 EUR exkl. MwSt.
Große und kleine Mitmenschen möchten ihre Freizeit genießen – zur Sicherheit gibt es Normen für Spielplätze, Spielgeräte, Freizeit- und Sportanlagen. Fachinformationen zu Aufstellung, Betrieb und Wartung gibt es hier.
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