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Wer Spielanlagen betreibt, ist für deren technische Sicherheit verantwortlich und haftet im Schadensfall, wenn die Vorschriften im Rahmen der Verkehrspflicht (§ 823 BGB) nicht beachtet wurden. Das gilt für den Einbau der Spielgeräte ebenso wie für ihren Zustand. Einzelheiten sind im Produktsicherungsgesetz (§ 4 ProdSG) ausgeführt. Rechtssicherheit bieten anerkannte Regeln der Technik, wie sie in den DIN-EN-Normen festgelegt sind. Die zentralen Spielplatznormen sind die Normenreihe DIN EN 1176 und die Einzelnorm DIN EN 1177.
„Aus kleinen Spielhäuschen sind Paläste geworden“ – so fasst Jörg Rampke die Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte zusammen. Im Interview erläutert der Fachmann für Spielplatzsicherheit, welche Sicherheitsanforderungen die Geräte erfüllen müssen.
Für Spielplatzanlagen und Spielplatzgeräte im öffentlichen Bereich – dazu zählen übrigens auch alle Kinder- und Jugendeinrichtungen mit ihren Innen- und Außenbereichen – gilt die Norm DIN EN 1176 für Spielplatzgeräte. In dieser DIN-Norm ist etwa festgelegt, in welchem Turnus Wartungsarbeiten und Inspektionen auf einem Spielplatz ausgeführt werden sollen. In der Norm DIN EN 1176 werden zudem weitere DIN-Normen genannt, die bei der Planung einer Spielplatzanlage einbezogen werden.
Der Betreiber oder die Betreiberin einer Spielplatzanlage muss alles dafür tun, mögliche Gefahren abzuwenden, da er oder sie für die Verkehrssicherungspflicht der kompletten Spielplatzanlage verantwortlich ist. Das umfasst also auch Gefahren, die beispielsweise durch eine Beschädigung der Spielplatzgeräte entstehen können. Die regelmäßige Inspektion und Wartung, wie sie von Herstellenden der Spielplatzgeräte vorgesehen ist, in Abstimmung mit dem Turnus der DIN EN 1176, vermindert das Haftungsrisiko für Spielplatzbetreiber*innen.
Regelmäßige Inspektion und Wartung vermindern das Haftungsrisiko.
Die umfangreiche Norm DIN EN 1176 gilt für Spielplatzgeräte und die umfangreichen sicherheitstechnischen Anforderungen einer Spielplatzanlage. Sie sind in Abstimmung mit weiteren DIN-Normen, zum Beispiel der DIN 18034 für Spielplätze und Freiräume zum Spielen, zu berücksichtigen.
Die Kontrollen sollten je nach Herstellerangabe in Abstimmung mit der DIN EN 1176-7 in regelmäßigen Abständen stattfinden. In der Regel umfasst das einmal wöchentlich eine visuelle Durchsicht und einmal im Quartal die operative Inspektion. Einmal im Jahr wird dann die große Jahreshauptinspektion durchgeführt, die vergleichbar ist mit der alle zwei Jahre wiederkehrenden Kfz-Hauptuntersuchung. Bei Spielplatzgeräten, die öfter benutzt werden, als es vielleicht von den Hersteller*innen vorgesehen ist, kann es erforderlich sein, diese auch öfter zu kontrollieren. Das gilt insbesondere für dynamische Spielplatzgeräte, zum Beispiel Seilbahnen.
Kleinere Schäden sollten gleich behoben werden. Auch der Austausch von Verschleißteilen sollte zügig erfolgen. Bei größeren Schäden, für die bestimmte Anbauteile gebraucht werden, muss das Spielplatzgerät bis zur Reparatur mit einem mindestens zwei Meter hohen Bauzaun sicher abgesperrt werden.
Hersteller*innen lassen ihre Spielplatzgeräte vor Einreihung auf den Markt auf Herz und Nieren prüfen und zertifizieren. Mit Verkauf Ihrer Spielplatzgeräte übergeben sie den Betreiber*innen vor Inbetriebnahme des Spielplatzgerätes grundsätzlich eine Wartungs- und Inspektionsanleitung. Direkt nach der Installation des Spielplatzgerätes erfolgt eine Erstabnahme durch Prüfer*innen, die nach DIN 79161 zertifiziert sind. Deren Aufgabe ist es, festzustellen, ob alle sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten werden. Im Anschluss daran sind die Betreiber*innen gefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die regelmäßige Wartung und Inspektion, laut Hersteller*in und in Abstimmung mit der Norm DIN EN 1176, durchgeführt wird und sie somit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
In den vergangenen Jahren habe sich die Spielplatzgeräte enorm weiterentwickelt. Aus kleinen Spielhäuschen sind Paläste geworden. Spielplatzgeräte werden unter Einhaltung hoher Sicherheitsanforderungen hergestellt. In der Planung liegt der Schlüssel für eine dauerhaft gut funktionierende Spielplatzanlage. Nur mit der Berücksichtigung der Kostennote für die laufende Inspektion und Wartung einer Spielplatzanlage, einschließlich möglicher Verschleißteile, kann eine Spielplatzanlage dauerhaft gut und relativ schadensfrei funktionieren.
In der Planung liegt der Schlüssel für eine dauerhaft gut funktionierende Spielplatzanlage
Es wird damit vermutet, dass die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit erfüllt sind. Das ist für mich persönlich gut und auch ausreichend. Sonst stellt sich in Bezug auf Spielplatzanlagen vielleicht irgendwann die Frage, „wie“ sich Kinder auf Spielplätzen bewegen „sollen“. Grundsätzlich wird es immer ein Unfallrestrisiko auf einer Spielplatzanlage geben. Kinder sollen Risiken einschätzen. Und das ist gut so. Aber Kinder können keine Unfallrisiken einschätzen, die durch beschädigte Spielplatzgeräte entstehen können.
Jörg Rampke ist geprüfter Sachverständiger für Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176. Seit mehr als 30 Jahren ist der Fachmann aus Berlin auf Spielplätzen unterwegs. Mit seinem Team übernimmt er die Erstabnahme von Spielgeräten nach Montage und Aufbau sowie für die Jahreshauptinspektion. Auch Rechtsanwält*innen und Gerichte greifen aus seine Expertise zurück. Er ist Autor des Praxisratgebers „Spielplatzwartung heißt Spielplatzsicherheit". |
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Spätestens wenn ein Unfall passiert, stellt sich die Frage nach den Verantwortlichen. Gesetze definieren, wem die Rolle jeweils zukommt. Bereits bestehende Anlagen genießen zwar einen Bestandsschutz, doch auch für sie gibt es Mindestanforderungen.
Wenn es zu Unfällen kommt, kann es überlebenswichtig sein, den Rettungskräften schnell genaue Informationen zu geben. Die DIN EN 1176-7 verlangt daher ein gut sichtbares Hinweisschild, das mehrere Angaben enthalten muss – zum Beispiel eine allgemeine Notrufnummer und die genaue Anschrift des Standorts. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an ein Spielplatzschild nach DIN EN 1176-7 enthält Abschnitt 8.2.3 der aktuellen Norm (DIN EN 1176-7:2020-06).
Die Neufassung einer Norm bringt zwangsläufig Verbesserungen – nicht überall, aber an manchen Details von Kinderspielgeräten. „Neue“ Konstruktionen machen frühere Konstruktionen zwangsläufig zu „alten“ Spielplatzgeräten.
Spielplatzgeräte werden wie andere technische Produkte am Stand der Normung und dem Wissensstand gemessen, die zur Zeit der Herstellung gültig waren. Das bedeutet, dass die unter Einhaltung der jeweils gültigen Norm gebauten Spielplatzgeräte „sicher waren und auch bleiben“. Zurzeit sind das die europaweit gültigen Normenreihen DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden) und die Einzelnorm DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden). Bis 1998 war die DIN 7926 (Kinderspielgeräte) maßgeblich. Eine rechtmäßig errichtete bauliche Anlage bleibt auch dann rechtmäßig, wenn die Anlage dem geänderten Recht nicht mehr entspricht. Juristisch wird dieser Tatbestand als „Bestandschutz“ bezeichnet.
Bestandschutz gilt auch dann, wenn ein der Vorgängernorm entsprechendes Spielplatzgerät umgesetzt wird, also an einem anderen Standort eingebaut wird. Die Anforderungen an die Stoßdämpfung des Bodens im Verhältnis zur freien Fallhöhe, an den Freiraum und den Fallraum, richten sich dann aber nach den aktuell gültigen Normen. Der Bestandschutz ist somit eingeschränkt.
Eine differenziertere Situation ergibt sich in den Fällen, in denen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Teile eines Spielgerätes ersetzt werden müssen. Das bedeutet für Spielplatzgeräte, dass zum Beispiel beim Austausch von kompletten Leitern, kompletten Brüstungen in Spielgerätekombinationen, kompletten Hängebrücken oder Kletternetzen der aktuelle Stand der Technik herzustellen ist. Erfordert die Instandhaltung bzw. -setzung lediglich den Austausch von Ersatzteilen oder Ersatz einfacher Bauteile, ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ausreichend.
In den Normen der Reihe DIN EN 1176 finden sich auch Anforderungen für die Inspektion, Wartung und Prüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten:
Wer für Spielplatzsicherheit verantwortlich ist, muss also unter Umständen neben den aktuell gültigen Normen auch die historischen Normen im Blick behalten, die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren. Eine einfache Möglichkeit bietet der Online-Dienst „Spielgeräte, Sport, Freizeitanlagen“. In dem darin enthaltenen Modul „Spielplätze und Spielplatzgeräte“, das sich auch einzeln abonnieren lässt, findet sich immer die aktuelle Fassung der relevanten Norm (zurzeit die DIN EN 1176-Reihe, DIN EN 1177 und weitere Normen, etwa zur Barrierefreiheit). Daneben bietet das Modul auch den Zugang zu historischen, also bereits zurückgezogenen Dokumenten. So ist im Fall von Umbauten, aber auch bei der Bewertung der Spielplatzgeräte im Zuge des Bestandschutzes immer die passende Norm zur Hand.
Alle im Online-Dienst enthaltenen Normen lassen sich in der Basic-Version am Bildschirm einsehen und lesen, in der Pro-Version zusätzlich auch ausdrucken oder als PDF speichern. Alternativ enthält auch das DIN-Taschenbuch 105 Spielplätze und Freizeitanlagen die wichtigsten Normen im praktischen DIN-A5-Format. Der Vorteil des Online-Dienstes liegt darin, dass alle Normen quartalsweise auf den aktuellen Stand gebracht werden – so verpassen Sie keine Revisionen.
Die Normenreihe DIN EN 1176 bezieht sich auf Spielplatzgeräte, wie sie in der Teilnorm DIN EN 1176-1 in Abschnitt 3 definiert sind – Geräte, an denen Kinder im Innen- und Außenbereich spielen können. Im täglichen Sprachgebrauch wird dafür häufig auch der Begriff Spielgeräte verwendet. Beispiele für Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176 sind Spieltürme, Spielhäuser, Holzpferde, Rutschen, Sandkästen, Klettergerüste oder Trampoline.
Zum Schutz der Spielenden auf Spielplätzen müssen vor allen Dingen Maßnahmen getroffen werden, die folgende Unfallgefahren verhindern:
Aufgrund der Absturzgefahr ist besonders auf folgende Dinge beim Bau sowie der Wartung, Kontrolle und Prüfung von Spielplätzen und Spielplatzgeräten zu achten:
Die Freie Fallhöhe (h) ist der größte lotrechte Abstand von der eindeutig beabsichtigten Körperunterstützung zur Aufprallfläche darunter. Sie wird durch die Benutzungsart bestimmt.
Dächer werden üblicherweise beim Fallschutz nicht in die Freie Fallhöhe mit einbezogen, wenn
Quelle: Agde, G./Beltzig, G./Danner, F./Richter, J./Settelmeier, D./Strasser, S.: Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen. Erläuterung in Bildern zu DIN EN 1176.
6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. DIN Media, 2023.
In der DIN EN 1176-1:2017-12 heißt es dazu:
Die Bestimmung der freien Fallhöhe muss nach Tabelle 2 erfolgen, sofern nicht anders festgelegt. Die möglichen Bewegungen des Gerätes und des Nutzers müssen bei der Bestimmung der freien Fallhöhe berücksichtigt werden. Im Allgemeinen bedeutet dies, dass die größtmögliche Bewegung des Gerätes maßgebend sein muss.
Spezielle Anforderungen zur Freien Fallhöhe finden sich zudem in den entsprechenden Normenteilen der DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
DIN EN 1177:2018-03 legt die Prüfeinrichtung und die Verfahren für die Aufprallprüfung fest, mit denen die Stoßdämpfung von Böden durch Messung der beim Aufprall auftretenden Beschleunigung ermittelt werden kann.
ANMERKUNG Die in dieser Norm beschriebenen Prüfverfahren sind auch auf Aufprallflächen nach anderen Normen als jene über Spielplatzgeräte anwendbar, z. B. für Fitnessgeräte im Außenbereich oder für Parkoureinrichtungen.
In der DIN EN 1177 ist nur die Prüfsystematik für die Bewertung von stoßdämpfenden Materialien beschrieben. Daher ist dieser Normenteil nur für das Messen der kritischen Fallhöhe im Labor oder vor Ort auf dem Spielplatz von Bedeutung.
Alle Anforderungen an den Boden, die für die Planung und Realisierung der Spielplätze von Bedeutung sind, finden Sie in der DIN EN 1176-1.
Der Fallraum ist der Raum um, im oder am Spielplatzgerät, der während eines Falles von einem erhöhten Teil des Spielgerätes eingenommen werden kann. Der Fallraum beginnt ab der freien Fallhöhe. Er wird ab der Hauptfixierung an das Spielplatzgerät gemessen.
Bis 150 cm Fallhöhe beträgt die Länge der Aufprallfläche mindestens 150 cm und steigt dann mit der Fallhöhe an.
Ab 150 cm Fallhöhe gilt die Formel: x = 2/3 y + 0,5 m oder y = 1,5 x – 0,75 m, d. h. bei 200 cm Fallhöhe wird eine Länge der Aufprallfläche von mindestens 183 cm benötigt, bei 250 cm eine von 217 cm, bei 300 cm eine von 250 cm.
Unter 60 cm Fallhöhe gibt es keine Anforderungen an die stoßdämpfenden Eigenschaften des Spielplatzbodens, außer bei erzwungenen Bewegungen. Eine freie Fläche mit einer Mindestausdehnung von 150 cm muss um jedes Spielplatzgerät mit „erhöhten Teilen“ herum gegeben sein.
Quelle: Agde, G./Beltzig, G./Danner, F./Richter, J./Settelmeier, D./Strasser, S.: Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen. Erläuterung in Bildern zu DIN EN 1176.
6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. DIN Media, 2023.
Geländer und Brüstungen an und auf Spielplatzgeräten dienen als Absturzsicherung und sind dadurch charakterisiert, dass die Spielenden nicht unter der Sicherung durchfallen können.
Anforderungen dazu finden sich in der DIN EN 1176-1, Abschnitt 4.2.4. Generell gilt:
Quelle: Agde, G./Beltzig, G./Danner, F./Richter, J./Settelmeier, D./Strasser, S.: Spielgeräte – Sicherheit auf Europas Spielplätzen. Erläuterung in Bildern zu DIN EN 1176.
6. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage. DIN Media, 2023.
Norm [AKTUELL] 2020-10
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Norm [AKTUELL] 2014-12
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Norm [AKTUELL] 2016-04
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