Kurzreferat
Die Richtlinie gibt Empfehlungen für den zweckmäßigen Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) bei Smogsituationen. Sie gilt für alle Aufenthaltsbereiche in Räumen und Gebäuden, die für einen längeren oder auch nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt und mit raumlufttechnischen Anlagen nach DIN 1946 Teil 1 "Lüftungstechnische Anlagen, Raumlufttechnik, Terminologie, Symbole" ausgerüstet sind. Sie gilt allerdings nur dann, wenn durch Smog die Konzentration von Schadstoffen in der Außenluft so weit angestiegen ist, daß Beeinträchtigungen der Behaglichkeit oder der Gesundheit dieser Personen auftreten können.