Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für alle Aufenthaltsbereiche in Räumen und Gebäuden, die für einen längeren oder auch nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt und mit raumlufttechnischen Anlagen ausgerüstet sind. Sie gibt Empfehlungen für den zweckmäßigen Betrieb von RLT-Anlagen, soweit bei kerntechnischen Un- oder Störfällen Nuklide freigesetzt werden, in deren Wirkungsbereich sich die RLT-Anlage befindet und deren Menge und Verteilung zumindest einen zeitweiligen Aufenthalt von Personen im Freien zuläßt.