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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 71-1 legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest. Sie gilt für Kinderspielzeug, das heißt für alle Erzeugnisse oder Materialien, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - konstruiert beziehungsweise eindeutig dafür bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden. Sie gilt für Spielzeug im Neuzustand, berücksichtigt jedoch sowohl die bei bestimmungsgemäßem beziehungsweise vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten. Ferner enthält die Norm spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können, und legt Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung fest. Diese konsolidierte Fassung der EN 71-1 enthält die Änderungen A1:2007, A3:2006, A4:2007, A5:2007, A6:2007, A7:2009, A8:2009, A9:2009, A10:2010, A11:2010, A12:2010, A14:2010 und das Corrigendum AC:2006. Die Änderungen A1:2007, A3:2006, A4:2007, A5:2007, A6:2007, A7:2009, A8:2009, A9:2009 und das Corrigendum AC:2006 waren bereits in DIN EN 71-1:2009-10 enthalten. EN 71-1:2011 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug - Mechanische und physikalische Eigenschaften" im Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-1:2009-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-1:2011-07 , DIN EN 71-1:2013-12 , DIN EN 71-1:2014-07 , DIN EN 71-1:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 71-1:2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich überarbeitet; b) einige Begriffe überarbeitet sowie die Begriffe "Gummi", "feste Schlaufe", "Schlaufe durch Verwicklung", "Schlinge", "Gurt", "Kette", "nichttextiles Band", "elektrische Leitung" und "Yoyo-Ball" aufgenommen; c) Anforderungen zu Spielzeug, das das Gewicht eines Kindes tragen soll (4.15) und Geschosse (4.17) überarbeitet; d) neuer Abschnitt 4.24 zu Yoyo-Bällen aufgenommen; e) Anforderungen zu Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten (Abschnitt 5), insbesondere Schnüren und Ketten an Spielzeug (5.4), Geschwindigkeitsbegrenzung für elektrisch angetriebenes Spielzeug (5.6) und Saugnäpfe (5.13) überarbeitet sowie Anforderungen zu Spielzeugen mit Gurten, die vollständig oder teilweise um den Hals herum getragen werden sollen (5.14), neu aufgenommen; f) Anforderungen an Warnhinweise, Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung an die Richtlinie 2009/48/EG angepasst, insbesondere das Signalwort "WARNUNG" durch "ACHTUNG" ersetzt (Abschnitt 7); g) Zugprüfung (8.4.2.1) überarbeitet; h) Prüfungen zu quellenden Materialien (8.14), zur Statischen Festigkeit (8.21), dynamischen Festigkeit (8.22.3.1), zum Verhalten der Bremseinrichtung (8.26) und zur Bestimmung der maximalen Bemessungsgeschwindigkeit elektrisch angetriebenen Aufsitz-Spielzeuges (8.29) und zu kleinen Kugeln und Saugnäpfe (8.32) überarbeitet sowie Prüfungen zu Schnüren und Ketten (8.20, 8.36 bis 8.40) und Yoyo-Bällen (8.37) hinzugefügt i) informativen Anhang A zu Hintergründen und Erläuterungen zu dieser Norm überarbeitet, insbesondere A.7 Quellende Materialien, A.20 Spielzeug, das das Gewicht eines Kindes tragen soll, A.22 Geschosse und A.29 Schnüre und Ketten an Spielzeug überarbeitet sowie A.52 Yoyo-Bälle, A.53 Gurte, die vollständig oder teilweise um den Hals herum getragen werden und A.54 Saugnäpfe, neu aufgenommen; j) Tabelle ZA.1 in Anhang ZA überarbeitet; k) weitere Literatur in die Literaturhinweise aufgenommen.