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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 71-1 legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest. Diese Europäische Norm gilt für Kinderspielzeug, das heißt für alle Erzeugnisse oder Materialien, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden. Sie gilt für Spielzeug im Neuzustand, berücksichtigt jedoch sowohl die bei bestimmungsgemäßem beziehungsweise vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten. Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, für Kinder unter 18 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können und legt Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung fest. Dieses Dokument (EN 71-1:2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-1:2014-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-1:2018-12 .
Gegenüber DIN EN 71-1:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) den Inhalt der Anmerkung in 4.25 ans Ende von A.55 verschoben; b) den ersten Satz des ursprünglichen Absatzes von Abschnitt 5 an den Anfang von A.26 und den Inhalt der Anmerkung zu Richtlinie 2009/48/EG ans Ende von A.26 verschoben; c) den Inhalt der Anmerkung zu Richtlinie 2009/48/EG in Abschnitt 7 ans Ende von A.33 verschoben und den ersten Satz geändert; d) die Anmerkung in 7.1, die Anmerkungen 1 und 2 in 8.10.3, die Anmerkung in 8.15 und die Anmerkung in 8.34.2 in normativen Text umgewandelt; e) die vier Anmerkungen in 8.22.3.1 geändert (bei Anmerkungen 1, 2 und 3 "wird empfohlen" bzw. "sollten" in "es ist angebracht" und in Anmerkung 4 "dürfen" durch "können" ersetzt); f) die Anmerkung in 8.28.1.4 geändert; g) in der Anmerkung in 8.28.2.2.1 das Wort "darf" durch "kann" ersetzt; h) in 5.5 und 8.39 den Text "mehr als 6 mm" ergänzt; i) Anhang B "Wesentliche Änderungen dieser Europäischen Norm im Vergleich zur Vorgängerfassung" gestrichen.