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Norm [AKTUELL]
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DIN EN 71-1 legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest. Diese Europäische Norm gilt für Kinderspielzeug, das heißt für alle Erzeugnisse oder Materialien, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden. Sie gilt für Spielzeug im Neuzustand, berücksichtigt jedoch sowohl die bei bestimmungsgemäßem beziehungsweise vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten. Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, für Kinder unter 18 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können und legt Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung fest. Dieses Dokument (EN 71-1:2014+A1:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche/nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN 71-1:2018-08 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN 71-1:2015-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich auf bestimmtes Flugspielzeug und Spielzeugschleudern und Spielzeugkatapulte, die mit Geschossen geliefert werden, erweitert; b) normative Verweisungen aktualisiert; c) einige bestehende Begriffe geändert und weitere Begriffe ergänzt; d) Anforderungen an Geschossspielzeug (4.17) überarbeitet; e) Anforderungen an Rollenspielzeug (4.26) ergänzt; f) Anforderungen an Flugspielzeug, einschließlich Anforderungen an Rotoren und Propeller und bestimmtes ferngesteuertes Flugspielzeug (4.27), ergänzt; g) Anforderungen an Schnüre (5.4) überarbeitet; h) Anforderungen an Schlitten mit Schnüren zum Ziehen (5.15) ergänzt; i) Anforderungen an Warnhinweise (Abschnitt 7), insbesondere für Geschossspielzeug (7.7) und Spielzeug mit Schnüren oder Ketten für Kinder im Alter von 18 Monaten und älter, jedoch unter 36 Monaten (7.22), überarbeitet und neue Anforderungen an Warnhinweise für Spielzeug, das dazu vorgesehen ist, an einer Wiege, einem Kinderbett oder einem Kinderwagen angebracht zu werden (7.23), Schlitten mit Schnüren zum Ziehen (7.24), Flugspielzeug (7.25) und improvisierte Geschosse (7.26) aufgenommen; j) Zugprüfung (8.4) überarbeitet; k) Prüflasten für Prüfungen von Spielzeugrollern (8.22, 8.23 und 8.27) geändert; l) Prüfungen zur Länge von Schnüren, Ketten und elektrischen Leitungen (8.40) überarbeitet und neue Prüfungen zur Bewertung der Fähigkeit zweier Schnüre oder Ketten, sich zu verwickeln (8.41), Bestimmung der Geschossreichweite (8.42), Bewertung der vorderen Teile von Geschossen und Flugspielzeug (8.43) und Länge der Geschosse mit Saugnapf (8.44) aufgenommen; m) einige Erläuterungen in Anhang A überarbeitet und neue Erläuterungen zu "Schnüre und Zugbänder" (A.57) und Flugspielzeug, Rotoren und Propellern (A.58) aufgenommen; n) Literaturhinweise aktualisiert. Gegenüber DIN EN 71-1:2018-08 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) in 4.17.3.5 in der Legende von Bild 15 "R" durch "r" ersetzt; b) im 2. Absatz von 5.8 "im Lieferzustand" ergänzt; c) in 5.10 b) "holzgeklebtes Spielzeug" durch "geklebtes Holzspielzeug" ersetzt; d) im 1. Satz von 8.11.2.4 "hochtemperaturempfindliches" durch "hochtemperaturbeständiges" ersetzt; e) im letzten Absatz von 8.4.2.2 a) "Bild 22" durch "Bild 24" ersetzt; f) im ersten Absatz von 8.26.3.2 ist "Bild 31" durch "Bild 34" ersetzt; g) im letzten Absatz von A.19 den Satz "Sonnenbrillen, die die Augen schützen sollen, gelten nicht als Spielzeug, da sie eine persönliche Schutzausrüstung darstellen" gestrichen; h) Bild A.3 korrigiert; i) in A.52 im Absatz unter Gleichung (A.12) "Bild A.4" durch "Bild A.6" ersetzt.