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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest. Sie gilt für Kinderspielzeug, das heißt für alle Erzeugnisse oder Materialien, die konstruiert beziehungsweise eindeutig dafür bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden. Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können. Die Norm legt ferner Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung fest.
Die Europäische Norm zu mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug EN 71-1:2005 + A9:2009 wurde von der europäischen Arbeitsgruppe CEN/TC 52/WG 3 "Mechanische und physikalische Eigenschaften" im Rahmen der Richtlinie 88/378/EWG erarbeitet. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095 05 01 AA "Sicherheit von Spielzeug - Mechanische und physikalische Eigenschaften" im NASG. In dieser konsolidierten Fassung sind die Änderungen A1:2007, A3:2006, A4:2007, A5:2008, A6:2008, A7:2009, A8:2009, A9:2009 und das Corrigendum AC:2006 enthalten.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-1:2008-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-1:2011-04 , DIN EN 71-1:2011-07 , DIN EN 71-1:2013-12 , DIN EN 71-1:2014-07 , DIN EN 71-1:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 71-1:2008-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normative Verweisungen überarbeitet; b) drei weitere Begriffe definiert; c) Abschnitt 4.5 mit Anforderungen zu Glas in Spielzeug überarbeitet; d) Abschnitt 4.23 mit Anforderungen zu Magneten aufgenommen; e) allgemeine Anforderungen (Abschnitt 5.1) und Anforderungen an halbkugelförmiges Spielzeug (Abschnitt 5.12) für Kinder unter 36 Monate präzisiert; f) Abschnitt 7 "Warnhinweise und Gebrauchsanleitungen" komplett überarbeitet; g) Bild 14 "Symbol des altersbezogenen Warnhinweises" aufgenommen; h) Abschnitt 8.34 "Zugprüfung für Magnete" aufgenommen; i) von Änderungen betroffene Abschnitte des informativen Anhangs A überarbeitet und ergänzt; j) Tabelle ZA.1 in Anhang ZA überarbeitet; k) weitere Literatur in die Literaturhinweise aufgenommen.