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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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DIN EN 71-1 legt Anforderungen und Prüfverfahren für die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug fest. Sie gilt für Kinderspielzeug, das heißt für alle Erzeugnisse oder Materialien, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - konstruiert beziehungsweise eindeutig dafür bestimmt sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden. Sie gilt für Spielzeug im Neuzustand, berücksichtigt jedoch sowohl die bei bestimmungsgemäßem beziehungsweise vorhersehbarem Gebrauch vorhersehbare, übliche Benutzungsdauer als auch das kindgemäße Verhalten. Sie enthält spezifische Anforderungen an Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten, für Kinder unter 18 Monaten und für Kinder, die zu jung sind, um ohne Hilfe sitzen zu können, und legt Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung fest. Diese neue konsolidierte Fassung enthält Änderung 2, mit der die akustischen Anforderungen und Prüfverfahren überarbeitet wurden. Die Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-1 Berichtigung 1:2013-06 , DIN EN 71-1:2011-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-1:2014-07 , DIN EN 71-1:2015-02 .
Gegenüber DIN EN 71-1:2011-07 und DIN EN 71-1 Berichtigung 1:2013-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definitionen "ohrnahes Spielzeug", "handgehaltenes Spielzeug", "Rassel", "Quietschspielzeug", und "Tisch- oder Bodenspielzeug" geändert; b) Begriffe "Spielzeug mit Zündhütchen", "Emissions-Schalldruckpegel", "Emissions-Spitzenschalldruckpegel", "Perkussionsspielzeug", "Spielzeug zum Ziehen oder Schieben", "zeitlich gemittelter Emissions-Schalldruckpegel", "mit der Stimme betätigtes Spielzeug", "Blasspielzeug", und "maximaler Emissions-Schalldruckpegel" hinzugefügt; c) akustische Anforderungen so überarbeitet, dass die Anforderungen sowohl an A-bewertete zeitlich gemittelte Emissions-Schalldruck- und an C-bewertete Emissions-Spitzenschalldruckpegel ohne Ausnahme für alles Spielzeug gelten, das dazu ausgelegt ist, Schall zu erzeugen; d) drei Expositionskategorien eingeführt, um zu berücksichtigen, dass die tatsächliche Dauer einer Schallemission von einem Spielzeug in Gebrauch erheblich schwanken kann; e) Grenzwerte für elf Spielzeugarten neu eingeführt bzw. überarbeitet; f) Warnhinweis in 7.14 aktualisiert, um wiederzugeben, dass bestimmtes Perkussionsspielzeug einen Warnhinweis tragen muss; g) akustische Prüfverfahren in 8.28 überarbeitet; h) in Anhang A die Hintergründen und Erläuterungen für die Überarbeitung von 4.20 und 8.28 dargestellt/aktualisiert; i) vier Werke in den Literaturhinweisen ergänzt; j) Normative Verweisungen aktualisiert.