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Leichte Sprache und Einfache Sprache – für verständliche, barrierefreie Inhalte

Viele Texte sind unnötig kompliziert. Um sie verständlicher zu machen, gibt es zwei spezielle Sprachformen: Leichte Sprache und Einfache Sprache. Die Regeln dafür sind in Normen und Spezifikationen festgehalten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, beide Sprachformen zu verwenden:

  • Mit Einfacher Sprache verbessern Sie die Verständlichkeit aller Texte, die Sie verwenden (zum Beispiel auf einer Webseite oder in einem Handbuch).
  • Mit Leichter Sprache formulieren Sie zusätzlich die wichtigsten Inhalte so, dass auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder geringen Deutschkenntnissen sie verstehen können. Damit leisten Sie einen Beitrag zur Barrierefreiheit und Inklusion.


Leichte Sprache, Einfache Sprache: Fragen und Antworten (FAQ)

  • Leichte Sprache

    Einfache Sprache

    enthält nur die wichtigsten Inhalte des Ausgangstexts

    enthält alle Informationen, die auch im Ausgangstext stehen

    richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Beeinträchtigungen und geringen Deutschkenntnissen

    richtet sich auch an Menschen ohne Beeinträchtigungen und mit guten Deutschkenntnissen

    ist in einfachen Sätzen geschrieben. Jeder Satz steht in einer eigenen Zeile. Nebensätze werden vermieden. Hervorhebungen und Symbole erleichtern das Verständnis.

    vermeidet Fachsprache und komplexe Satzkonstruktionen, ist aber im Fließtext geschrieben und kann Nebensätze enthalten.

    erfüllt ein Kriterium für Barrierefreiheit

    verbessert die Lesbarkeit, ist aber nicht barrierefrei

    DIN SPEC 33429

    DIN 8581-1

    DIN ISO 24495-1

    Einsatzmöglichkeiten:

    Mit Leichter Sprache stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung auf der sprachlichen Ebene barrierefrei ist. Ein Beispiel dafür ist eine Webseite, die im Menü unter der Option „Leichte Sprache“ die wichtigsten Inhalte in Leichter Sprache zusammenfasst.

    Mit Einfacher Sprache verbessern Sie die Verständlichkeit Ihrer Informationen. Der Text in Einfacher Sprache ist keine Ergänzung, sondern ersetzt im Idealfall den Ausgangstext. Das spart Zeit und Geld, denn:

    • Klare, verständliche Dokumentationen machen Prozesse effizienter.
    • Bessere Produktbeschreibungen erhöhen Umsatz und Kundenzufriedenheit.
    • Viele Nachfragen werden unnötig. Das entlastet den Kundendienst.
  • Die Kriterien für sprachliche Barrierefreiheit erfüllt nur die Leichte Sprache, nicht die Einfache Sprache.

    Behörden und öffentliche Stellen sind bereits seit längerem verpflichtet, Ihre wichtigsten Inhalte auch in einer barrierefreien Version anzubieten. Das ergibt sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Auch auf Landesebene gibt es entsprechende Behindertengleichstellungs- oder Inklusionsstärkungsgesetze.

    Auch für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im privaten Sektor gibt es Vorgaben zur Barrierefreiheit. Sie ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das bis 2025 stufenweise die Vorgaben der EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ umsetzt.

    Dieses Gesetz betrifft unter anderem:

    • Selbstbedienungsterminals (zum Beispiel Geldautomaten und Fahrkartenautomaten)
    • Computerhardware und Betriebssysteme
    • E-Reader
    • Elektronische Kommunikationsdienste (zum Beispiel Telefonie und Internetzugangsdienste)
    • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (zum Beispiel zu Fernsehdiensten)
    • Bankdienstleistungen des Zahlungsverkehrs
    • E-Commerce-Dienste (Zugang zu Online-Shops und Webseiten)
    • Öffentliche Verkehrsdienste (zum Beispiel Informationen des öffentlichen Nahverkehrs)
  • Die DIN 8581-1 (Einfache Sprache - Anwendung für das Deutsche) legt Regeln für Einfache Sprache fest. Sie orientiert sich dabei am internationalen Standard DIN ISO 24495-1 (Einfache Sprache - Teil 1: Grundsätze und Leitlinien) und konkretisiert ihn für die deutsche Sprache. Ihre Vorgaben betreffen Wortwahl und Satzstruktur, aber auch Layout und unterstützende Bilder. Außerdem sieht sie Zielgruppentests vor, um die Verständlichkeit zu überprüfen.

    Für Leichte Sprache gibt es noch keine DIN-Norm, aber eine sogenannte Spezifikation, die kostenlose DIN SPEC 33429 (Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache). Die DIN SPEC stellt sicher, dass Texte in Leichter Sprache besonders gut verständlich sind. Dafür gibt es klare Regeln: Sätze müssen kurz sein, und jeder Satz sollte nur eine Information enthalten. Fremdwörter und Fachbegriffe werden vermieden oder erklärt. Auch einfache Wörter und kurze, klare Anweisungen sind wichtig. Bilder helfen dabei, den Text besser zu verstehen.

  • Normen machen Ergebnisse vergleichbar und eignen sich zur Qualitätssicherung. Wenn alle veröffentlichten Texte – von der Produktseite bis zum Handbuch – den Regeln der DIN-Normen folgen, ist überall das gleiche Level an Verständlichkeit gewährleistet.

    Außerdem werden die DIN-Normen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Dafür gibt es Normenausschüsse, die mit Expert*innen aus verschiedenen Bereichen besetzt sind. Die Ergebnisse beruhen auf dem Konsensprinzip und bilden den aktuellen Stand aus Wissenschaft, Forschung und Praxis ab.

    Normen sind keine Vorschriften, sondern Empfehlungen. Aber in der Rechtsprechung werden DIN- oder ISO-Normen häufig als Referenz herangezogen. Wer sich an Normen orientiert, sorgt damit in der Regel für eine höhere Rechtssicherheit und Compliance-Konformität von Entscheidungen.

    Anders als reguläre DIN-Normen sind DIN SPECs (darunter auch die DIN SPEC 33429 für Leichte Sprache) Spezifikationen, die in einem kürzeren Zeitrahmen von kleineren Arbeitsgruppen entwickelt werden – ohne den breiten Konsens, der für DIN-Normen erforderlich ist. Eine DIN SPEC dient häufig dazu, neue Entwicklungen schnell zu dokumentieren und am Markt zu etablieren. Aus vielen DIN SPECs entwickeln sich später DIN-Normen.

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Technische Regel Entwurf 2023-04

DIN SPEC 33429:2023-04 - Entwurf
Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache

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