Kurzreferat
Die Richtlinie zeigt auf, wie ein Interessensausgleich zwischen originalgetreuer Erhaltung denkmalwerter Gebäude einerseits und dem Interesse des Eigentümers an einem gebrauchsfähigen und voll nutzbaren Gebäude mit moderner Gebäudetechnik andererseits zweckmäßig realisiert werden kann. Es geht darum, modernste Techniken in denkmalwerte Gebäude zu installieren und sie zu betreiben bei gleichzeitiger Wahrung der historischen Bausubstanz und der kulturellen Bedeutung des Bauwerks. Dieses Problem stellt sich insbesondere bei Umnutzung von Baudenkmalen und Komfortverbesserung in historischen Gebäuden durch technische Maßnahmen in den Gewerken Sanitärtechnik und Medienversorgung, Heizungs- und Lüftungstechnik, Elektrotechnik und Beleuchtung, Sicherheitstechnik, Fördertechnik, Brand- und Blitzschutz sowie Gebäudeautomation. Die Richtlinie gibt dafür Handlungsanleitungen, Empfehlungen, Hinweise, Checklisten und Bewertungskriterien. Sie wendet sich an die Planer und Ausführenden derartiger Bau- oder Umbaumaßnahmen, an Eigentümer, Nutzer und Betreiber denkmalwerter Gebäude und an die beteiligten Fachleute in Denkmalbehörden.