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Technische Regel [NEU]
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Rund ein Drittel der Baudenkmäler auf deutschem Grund ist dringend sanierungsbedürftig oder akut gefährdet. Die notwendigen baulichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten werden häufig erschwert durch die Bestimmungen des Denkmalschutzes. Dasselbe gilt für den Interessenausgleich zwischen modernen Nutzungsanforderungen und dem Erhalt der charakteristischen, denkmalwerten Bausubstanz – auch er ist oftmals ein Drahtseilakt zwischen Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Die vorliegende Richtlinie hilft, sinnvolle Entscheidungen fundiert zu treffen und die nötigen Maßnahmen kompetent auszuführen. Damit soll sie auch dazu beitragen, dem Verlust von historischer Substanz vorzubeugen und zugleich aktuelle Nutzerbedürfnisse und zeitgemäße, zukunftsfähige Nutzungsmodelle zu verwirklichen. Die Richtlinie wendet sich an alle Personen, denen die Verantwortung für die Modernisierung, Instandhaltung oder Sanierung von Baudenkmälern und denkmalwerten Gebäuden obliegt, darunter Denkmalpfleger*innen, Bauingenieur*innen und Verantwortlichen in Stiftungen und Behörden.
Verwendung der Richtlinie
Die Richtlinie VDI/WTA 3817 Blatt 2 behandelt die Anforderungen an Baumaßnahmen an und in denkmalwerten Gebäuden. Die Richtlinie umfasst sowohl Planung als auch Ausführung der Maßnahmen und geht auch auf die Instandhaltung ein. Als Denkmal im Sinne dieser Richtlinie gelten alle Gebäude, welche entsprechend gesetzlichen Vorgaben in Denkmalbüchern oder -listen geführt werden; darüber hinaus kann VDI/WTA 3817 Blatt 2 auch für solche Gebäude angewendet werden, die nicht dem gesetzlichen Denkmalschutz unterliegen, aber aufgrund von historischen, künstlerischen, städtebaulichen oder weiteren Gründen über eine besondere Bedeutung verfügen.
Die Richtline VDI/WTA 3817 Blatt 2 benennt verschiedene Themenfelder wie die denkmalspezifische Tragwerksplanung, den Schutz vor Bauschäden, Bauwerksabdichtung, Schall- oder Brandschutz und erläutert dazugehörige Aspekte wie die Schutzziele der Maßnahmen, notwendige durchzuführende Voruntersuchungen, Planung und Ausführung, beziehungsweise Umsetzung sowie Kompensationsmöglichkeiten.
In der Richtlinie werden auch der Umgang mit Schadstoffbelastung und die Schadstoffsanierung thematisiert. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit gemäß VDI 6008 Blatt 1 werden beschrieben und denkmalgerechte Lösungen vorgeschlagen.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 3817:2010-02 .