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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). Die Anforderungen in diesem Dokument betreffen die Hersteller und ihre bevollmächtigten Repräsentanten von horizontalen Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken. Sie sind auch für Konstrukteure hilfreich. Diese Europäische Norm enthält auch Hinweise, die der Hersteller zur Information der Betreiber vorsehen muss. Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Werkzeuge sind in EN 847-1:2005+A1:2007 enthalten. Dieses Dokument behandelt alle im Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Diese Maschinen sind bestimmt zum Schneiden von Platten, bestehend aus: - Holzwerkstoffen wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Laminat aus Kunststoff oder Leichtmetall-Legierung beschichtet sind, die leicht zu zerspanen sind; - Massivholz; - Hartgummi und Hartkunststoff; - Nichteisenmetallen, zum Beispiel Leichtmetall-Legierung; - Gipsplatten, mit Gips gebundene Faserplatten; - Verbundplatten, die aus den vorstehend genannten Materialien bestehen. Dieses Dokument behandelt nicht spezielle Gefährdungen im Zusammenhang mit: - besonderen Merkmalen, die von der oberen Liste abweichen; - der Bearbeitung von Platten mit Nutwerkzeugen; - der mechanischen Plattenabnahme; - der Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie). Dieses Dokument gilt nicht für horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Die in diesem Dokument behandelten Maschinen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme sind unter A.1.4 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt. Die Vorgängernorm DIN EN 1870-13:2010-05 wurde überarbeitet. Dabei wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen: - Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; - im Abschnitt 5.2.1, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; - Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; - Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-13:2007+A1:2009+A2:2012. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von horizontalen Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-13:2010-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-2:2018-02 , DIN EN 1870-13:2013-07 .
Gegenüber DIN EN 1870-13:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.1, Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen von erforderlichen Performance Level; c) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; d) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA.