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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Typ-C-Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-13:2007+A1:2009. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von horizontalen Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Die Anforderungen in diesem Dokument betreffen die Hersteller und ihre bevollmächtigten Repräsentanten von horizontalen Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken. Dieses Dokument ist auch für Konstrukteure und Importeure hilfreich. Dieses Dokument enthält auch Bestimmungen und Beispiele für Informationen, die vom Hersteller für den Betreiber vorzusehen sind. Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Werkzeuge sind in EN 847-1:2005 enthalten. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die zutreffen auf horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, bei denen das Sägeaggregat unterhalb der Werkstückauflage angeordnet ist und mit Beschickung von Hand oder automatisch und/oder Handentnahme, die ausgerüstet sind mit: - einer Seitenandruckeinrichtung (Seitenausrichter) und/oder - einer Einrichtung zum Ritzsägen und/oder - einer Einrichtung zum Postforming-/Softforming-Schneiden und/oder - einer Plattendreheinrichtung und/oder - einem Plattenausstoßer und/oder - einer pneumatischen Sägeblattspannung und/oder - einer kraftbetätigten Plattenaufgabeeinrichtung und/oder - einer Nuteinrichtung und/oder - einer zusätzlichen Schnittlinie/zusätzlichen Schnittlinien innerhalb der Maschine für Längs- und/oder Kopfschnitt (vor der Schnittlinie zum Querschneiden angeordnet) und/oder - einer Vakuum-Werkstückspannung als Teil einer Plattendreheinrichtung oder einer Plattenaufgabeeinrichtung, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Die Maschinen sind bestimmt zum Schneiden von Platten, bestehend aus: a) Holzwerkstoffen wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Laminat aus Kunststoff oder Leichtmetall-Legierung beschichtet sind, die leicht zu zerspanen sind; b) Massivholz; c) Hartgummi und Hartkunststoff; d) Nichteisenmetallen, zum Beispiel Leichtmetall-Legierung; e) Gipsplatten, mit Gips gebundene Faserplatten; f) Verbundplatten, die aus den oben genannten Materialien bestehen. Dieses Dokument behandelt nicht spezielle Gefährdungen im Zusammenhang mit: 1) besonderen Merkmalen, die von der oben angegebenen Liste abweichen; 2) der Bearbeitung von Platten mit Nutwerkzeugen; 3) der mechanischen Plattenabnahme; 4) der Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie). Dieses Dokument gilt nicht für horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als EN hergestellt wurden. Die in diesem Dokument behandelten Maschinen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme sind unter A.1.4 des Anhangs IV der Maschinenrichtlinie genannt. Gegenüber DIN EN 1870-13:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen im Vorwort; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen in Abschnitt 2 und im Normtext; c) Änderungen beziehungsweise Aktualisierung der Abschnitte 1, Anwendungsbereich, 4, Liste der signifikanten Gefährdungen, 5.4.4, Elektrizität, 5.4.5, Ergonomie und Handhabung, 6.2, Kennzeichnung und 6.3, Betriebsanleitung; d) Änderung beziehungsweise Aktualisierung des informativen Anhangs ZA; e) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG; Anwendung: Für Hersteller und Konstrukteure von Maschinen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-13:2008-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1870-13:2012-06 .
Gegenüber DIN EN 1870-13:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen im Vorwort; b) Aktualisierung der normativen Verweisungen in Abschnitt 2 und im Normtext; c) Änderungen bzw. Aktualisierung der Abschnitte 1, Anwendungsbereich, 4, Liste der signifikanten Gefährdungen, 5.4.4, Elektrizität, 5.4.5, Ergonomie und Handhabung, 6.2, Kennzeichnung und 6.3, Betriebsanleitung; d) Änderung bzw. Aktualisierung des informativen Anhangs ZA; e) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.