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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument stellt die Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen zur Verfügung für horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, bei denen das Sägeaggregat für die Vorderseiten-Schnittlinie unterhalb der Werkstückauflage angeordnet ist, mit Beschickung von Hand und/oder kraftbetätigt und Entnahme von Hand, nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet. Es behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, wie sie in Abschnitt 4 aufgelistet sind, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs. Ferner wurden Transport, Zusammenbau, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Es gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Einrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregaten ausgerüstet sind, deren Gefährdungen behandelt wurden: - Seitenandruckeinrichtung (Seitenausrichter); - Einrichtung zum kraftbetätigten Entnehmen; - Aggregat zum Ritzsägen; - Aggregat zum Postforming-/Softforming-Schneiden; - Plattendreheinrichtung; - vorderseitiger Drehtisch; - Plattenausstoßer; - pneumatische Sägeblattspannung; - kraftbetätigte Plattenaufgabeeinrichtung; - Einrichtung zum Nuten mit einem Fräswerkzeug; - eine oder mehrere zusätzliche Schnittlinien innerhalb der Maschine für Längs- und/oder Kopfschnitt (vor der Schnittlinie zum Querschneiden angeordnet); - Vakuum-Werkstückspannung als Teil eines vorderseitigen Drehtischs oder einer Plattenaufgabeeinrichtung. Die Maschinen sind bestimmt zum Schneiden von Platten, bestehend aus: 1) Massivholz, 2) Werkstoffen mit gleichartigen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO 19085-1:2017, 3.2), 3) Gipsplatten, mit Gips gebundene Faserplatten, 4) Verbundplatten, die aus den oben genannten Werkstoffen bestehen, und 5) Verbundwerkstoffen mit einem Kern bestehend zum Beispiel aus Polyurethan oder mineralischem Werkstoff mit Leichtmetallbeschichtung. Dieses Dokument behandelt nicht die Gefährdungen in Bezug auf: - spezifische Merkmale, die von der ungeordneten Liste oben abweichen, - die Bearbeitung der Platten mit Fräswerkzeugen zum Nuten, - das kraftbetätigte Entnehmen der Platten, - die hintere Hälfte des geteilten Druckbalkens der vorderen Schnittlinie, - die Kombination einer einzelnen Maschine mit irgendeiner anderen Maschine (als Teil einer Linie). Es gilt nicht für Maschinen, die zur bestimmungsgemäßen Verwendung in potentiell explosiven Atmosphären vorgesehen sind oder für Maschinen, die vor seinem Ausgabedatum hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 39 "Machine Tools", Unterkomitee 4 "Woodworking machines" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN ISO 19085-2:2017. Gegenüber der DIN EN 1870-13:2013-07 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm wurde grundlegend geändert: sie wurde aktualisiert, an den Stand der Technik angepasst und so strukturiert, dass sie zusammen mit DIN EN ISO 19085-1:2017 angewendet wird; b) Maschinen, die speziell für die Bearbeitung von Nichteisenmetallen vorgesehen sind, wurden aus dem Anwendungsbereich der Norm entfernt; c) die Anordnung von Not-Halt-Befehlseinrichtungen wurde neu geregelt; d) die Schnittfolge wird nicht mehr konkret festgelegt, dafür werden Anforderungen/Verriegelungen für bestimmte Bewegungen und Vorgänge festgelegt; e) es wurden konkretere Anforderungen an das Verhalten der Maschine bei Spannungsausfall aufgenommen; f) die Norm ist hinsichtlich der Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile an zahlreichen Stellen geändert worden, dies betrifft unter anderem die Sicherung der Werkzeuge, die Sicherung der Antriebe, die Sicherung der Scher- und/oder Quetschbereiche an verschiedenen Stellen; g) eine wichtige Neuerung ist, dass diese Maschinen mindestens eine elektrisch verriegelte Reinigungstür im Maschinenständer haben müssen; h) die neue Norm enthält eine Regelung, unter welchen Bedingungen eine einmal gestartete Schnittfolge auch während der Beladung eines hinteren Hubtisches fortgesetzt werden darf; i) Schutzeinrichtungen in Richtung der Schnittlinie müssen jetzt zur Vermeidung von Ausschüssen einer höheren Festigkeitsklasse entsprechen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Horizontalen Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-13:2013-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-2:2022-05 .
Gegenüber DIN EN 1870:13:2013-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde grundlegend geändert: sie wurde aktualisiert, an den Stand der Technik angepasst und so strukturiert, dass sie zusammen mit DIN EN ISO 19085-1:2017 angewendet wird; b) Maschinen, die speziell für die Bearbeitung von Nichteisenmetallen vorgesehen sind, wurden aus dem Anwendungsbereich der Norm entfernt; c) die Anordnung von Not-Halt-Befehlseinrichtungen wurde neu geregelt; d) die Schnittfolge wird nicht mehr konkret festgelegt, dafür werden Anforderungen/Verriegelungen für bestimmte Bewegungen und Vorgänge festgelegt; e) es wurden konkretere Anforderungen an das Verhalten der Maschine bei Spannungsausfall aufgenommen; f) die Norm ist hinsichtlich der Verhinderung des Zugriffs auf bewegte Maschinenteile an zahlreichen Stellen geändert worden, dies betrifft u. a. die Sicherung der Werkzeuge, die Sicherung der Antriebe, die Sicherung der Scher- und/oder Quetschbereiche an verschiedenen Stellen; g) eine wichtige Neuerung ist, dass diese Maschinen mindestens eine elektrisch verriegelte Reinigungstür im Maschinenständer haben müssen; h) die neue Norm enthält eine Regelung, unter welchen Bedingungen eine einmal gestartete Schnittfolge auch während der Beladung eines hinteren Hubtisches fortgesetzt werden darf; i) Schutzeinrichtungen in Richtung der Schnittlinie müssen jetzt zur Vermeidung von Ausschüssen einer höheren Festigkeitsklasse entsprechen.