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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Für den sicheren und ökonomischen Betrieb eines Eisenbahnsystems sind akzeptable fahrtechnische Eigenschaften eines Schienenfahrzeugs (nachfolgend Fahrzeug genannt) wesentlich. Sie beziehen sich auf: - das Fahrzeug; - die Betriebsbedingungen; - die Eigenschaften der Infrastruktur (Trassierung und Gleislagequalität); und - die berührgeometrischen Bedingungen der Schnittstelle Rad-Schiene. Ziel ist es, das Verhalten des Fahrzeugs unter bekannten, repräsentativen Betriebs- und Infrastrukturbedingungen zu quantifizieren. Diese Norm beschreibt Verfahren, mit denen das Verhalten des Fahrzeugs in den folgenden Bereichen beurteilt werden kann: - Sicherheit gegen Entgleisen auf Gleisverwindungen (siehe 6.1); - Fahrsicherheit unter Einfluss von Längsdruckkräften in S-Bögen (siehe 6.2); - Ermittlung des Verwindekoeffizienten (siehe 6.3); - Ermittlung der Verlagerungseigenschaften (siehe 6.4); - Beanspruchung der abzweigenden Weichenzunge (siehe 6.5); - Fahrsicherheit in Bogenkreuzungen (siehe 6.6); - Fahrsicherheit, Fahrwegbeanspruchung und Schwingungsverhalten (siehe Abschnitt 7). Das Verhalten des Fahrzeugs wird in zwei Schritten beurteilt. Üblicherweise werden im ersten Schritt die grundlegenden Eigenschaften und das Verhalten bei niedriger Geschwindigkeit untersucht, bevor erste Fahrten auf der Strecke unter kontrollierten Betriebsbedingungen erfolgen. Im zweiten Schritt wird das Fahrverhalten beurteilt. Die Beurteilung eines Fahrzeugs nach den vorstehend aufgelisteten Elementen kann entweder durch physisches Prüfen, numerische Simulation, Berechnung oder durch Vergleich mit einer bekannten Lösung (Versuchsbefreiung) durchgeführt werden. In diesem Dokument werden Einzelheiten zu den Anforderungen bezüglich der Wahl des geeigneten Beurteilungsverfahrens angegeben. Die Kombinationen der Betriebsbedingungen (Geschwindigkeit und Überhöhungsfehlbetrag), für die das Fahrzeug beurteilt wird, wird dokumentiert. Bei der Erstellung dieses Dokuments wurde von bestehenden Regeln, Verfahrensweisen und der Betriebspraxis ausgegangen. Die folgenden Grundlagen wurden angewendet: - das System Eisenbahn setzt umfassende technische Regeln voraus, damit ein störungsfreies Zusammenwirken von Fahrzeug und Fahrweg sichergestellt werden kann; - das Verhalten neuer Schienenfahrzeuge muss bewertet und beurteilt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden; - es ist von besonderer Bedeutung, dass das bestehende Niveau bezüglich Sicherheit und Zuverlässigkeit auch bei Änderungen der Konstruktion oder der Betriebsbedingungen (zum Beispiel durch die Einführung höherer Geschwindigkeiten, höherer Radaufstandskräfte, Modifizierungen der Federung und so weiter) nicht beeinträchtigt wird; - es ist möglich, die Einhaltung der Anforderungen dieser Norm durch den Vergleich relevanter Parameter oder durch Simulation nachzuweisen, wenn Änderungen hinsichtlich der Konstruktion oder der Betriebsbedingungen durchgeführt wurden; - da es nicht immer möglich ist, die Kombination aller beschriebenen, angestrebten Prüfbedingungen zu erreichen, kann die Übereinstimmung mit den nicht erreichten, angestrebten Prüfbedingungen durch andere Maßnahmen nachgewiesen werden. Anforderungen an die Fahrsicherheit bestimmter Fahrzeuge unter dem Einfluss von Längsdruckkräften in S-Bögen werden in EN 15839 angegeben, während in EN 16235 ein Verfahren zur Befreiung von Streckenfahrversuchen für Fahrzeuge mit eingeführten und standardisierten Fahrwerken spezifiziert wird, das bei Einhaltung bestimmter Bedingungen anwendbar ist. Die informativen Anhänge A, B, C, D, E, F, Q, S, T und U enthalten Anforderungen, die erfüllt werden müssen, wenn der entsprechende Anhang angewandt wird. Die Änderung 1 enthält redaktionelle Änderungen sowie einen neuen Anhang X, der eine A-Abweichung für die Schweiz enthält.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14363:2016-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14363:2022-10 .
Gegenüber DIN EN 14363:2016-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einleitung geändert; b) Abschnitt 3, Abschnitt 5, Abschnitt 6 und Abschnitt 7 geändert; c) Anhang A, Anhang D, Anhang E, Anhang I, Anhang M, Anhang Q, Anhang R, Anhang S, Anhang T, Anhang U und Anhang V geändert; d) Anhang X neu hinzugefügt; e) Anhang ZA geändert; f) Literaturhinweise ergänzt.
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