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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 12368:2015-09

Anlagen zur Verkehrssteuerung - Signalleuchten; Deutsche Fassung EN 12368:2015

Englischer Titel
Traffic control equipment - Signal heads; German version EN 12368:2015
Ausgabedatum
2015-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
50

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Ausgabedatum
2015-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
50
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2307361

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Einführungsbeitrag

Signallichter werden hauptsächlich zur Übermittlung von Sicherheitsinformationen für Verkehrsteilnehmer verwendet, um bestimmte Verhaltensweisen zu bewirken. Signallichter im Straßenverkehr übermitteln solche Informationen auf optischem Wege durch Lichtsignale mit einer bestimmten Bedeutung, die sich in ihrer Lichtfarbe und in der Form des Leuchtfeldes unterscheiden. Die Erkennbarkeit eines Signallichtes hängt von der Farbe, der Lichtstärke, der Lichtstärkeverteilung, der Leuchtdichte und der Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte, der Leuchtdichte der Umgebung (Hintergrundleucht-dichte), der Größe des Leuchtfeldes des Signallichtes, dem Phantomsignal und dem Abstand sowie dem Winkel zwischen Betrachter und Signalleuchte ab. Diese Norm gilt für Signalleuchten mit einem oder mehreren Signallichtern in den Farben Rot, Gelb und/oder Grün für den Straßenverkehr mit 200 mm und 300 mm Leuchtfelddurchmesser sowie für Signalgeber, die zur Erzeugung der einzelnen Signallichter in Signalleuchten eingebaut werden. Es werden Produkteigenschaften für Sichtbarkeit, Konstruktion, Umweltverträglichkeit sowie die Prüfverfahren für Signalleuchten und Signalgeber für Anlagen im Fußgänger- und Straßenverkehrsbereich festgelegt. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-24 GA "Anlagen zur Verkehrssteuerung (SpA zu CEN/TC 226/WG 4), Gemeinschaftsausschuss mit FGSV" bei DIN zuständig.

Inhaltsverzeichnis
ICS
93.080.30
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2307361
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12368:2006-07 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12368:2024-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 12368:2006-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einleitung: Erläuterungen der Gründe für die mögliche Beeinträchtigung der optischen Eigenschaften in Absatz 6 hinzugefügt; b) Anwendungsbereich: Ergänzung einzelner Signalgeber zusätzlich zu den vollständigen Signalleuchten der vorigen Version; c) Anforderungen in den Abschnitten 4 bis 8 umformuliert, um die Produkteigenschaften wie in der EU-BauPVO gefordert, eindeutig zu bestimmen; d) 4.2 Signalleuchte: Klasse V IP65 hinzugefügt, da für einige Signale ein höherer Dichtungsgrad, z. B. in Tunneln, erforderlich ist. Ein Warnvermerk, dass höhere Dichtungsgrade zum Einschluss von Feuchtigkeit führen können, wurde ebenfalls hinzugefügt; e) 4.3 Tragkonstruktionen, Maste mit Ausleger und Tragseilen: entfernt, da die Thematik außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm liegt bzw. die Infrastruktur, in der Signalleuchten montiert werden, Gegenstand anderer Normen ist. Tabelle ZA.1 und Abschnitt 8 der Leistungserklärung wurden entsprechend aktualisiert, um diesen Aspekt zu berücksichtigen; f) 4.4 Auslenkung: entfernt, da Infrastruktur, Maste, Schilderbrücken, Tragseile usw. außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm liegen bzw. die Infrastruktur, in der Signalleuchten montiert werden, Gegenstand anderer Normen ist. Tabelle ZA.1 und Abschnitt 8 der Leistungserklärung wurden entsprechend aktualisiert, um diesen Aspekt zu berücksichtigen; g) neuer Unterabschnitt 4.3 hinzugefügt, um die Produkteigenschaft Schlagfestigkeit zu verdeutlichen; h) neuer Unterabschnitt 4.4 hinzugefügt, um die Produkteigenschaft Festigkeit der Konstruktion zu verdeutlichen; i) 5.2 Elektrische Sicherheit: Zusätzliche Informationen hinzugefügt, in denen der vorgesehene Verwendungszweck von Signalen in einem Verkehrssystem festgehalten ist und aufgrund dessen die elektrischen Anforderungen von EN 50556 ebenfalls gelten; j) 6.1 Allgemeines: Text hinzugefügt, dass unter normalen Bedingungen bei allen Punkten bezüglich eines Signals eine gleiche Leistung erwartet wird, diese bei besonderen Anwendungen jedoch unterschiedlich sein kann; k) 6.3 Lichtstärken: Zulässigkeit des Dimmens von Signalen hinzugefügt; l) 6.4 Verteilung der Lichtstärke: Bedeutung der Formulierung "grundsätzlich gleichmäßige" Verteilung näher erläutert; m) 6.6 Phantomsignal: eine Anmerkung hinzugefügt; n) 6.9 Kontrastblenden von Signallichtern: vereinfacht. Tabelle 8 zu Größen der Kontrastblenden gestrichen und alle nachfolgenden Tabellen neu nummeriert (d. h. Tabellen 9 bis 17 wurden in 8 bis 14 geändert); o) 6.10 Sichtbares Flimmern: Merkmal und eine Anmerkung hinzugefügt; p) 7 Konstruktions- und Umweltprüfverfahren: Verdeutlichung bezüglich Signalgebern mit verschiedenen Durchmessern hinzugefügt; q) Tabelle 9: Klasse AJ2 ersetzt mit Dauer und Achse, da AJ2 nur hinsichtlich Dauer und Achse der Prüfungen auf EN 50556 verwiesen hat, weil das Spektrum seit jeher in EN 12368 definiert war; r) 8.1 Allgemeines: Prüftoleranzen verdeutlicht, Toleranzen für optische Messung und Toleranz für Messung der Umgebungstemperatur; s) 8.2 Messung von Lichtstärken: Verfahren zur Stabilisierung hinzugefügt; t) 8.3 Messung der Leuchtdichte zur Prüfung der Gleichmäßigkeit: Verfahren verdeutlicht; u) 8.4 Messung des Phantomsignals: Spezifikation für die Beleuchtungsstärke der Lichtquelle geändert, um die benötigte Ausstattung zu vereinfachen; v) 8.6 Messung der Mischfarben: Notwendigkeit des Eintragens der Farborte in die Normfarbtafel (Bild 3) verdeutlicht; w) 10.1 Kennzeichnung und Beschilderung: Anforderungen an die Beschilderung geändert, Durchmesser und gedimmter Betrieb zu den verfügbaren Informationen hinzugefügt; x) 10.2 Produktinformationen: Angabe der Referenzachse durch Ergänzung von Referenzmittelpunkt und Bezug zum Leuchtfeld verdeutlicht. Notwendigkeit von Anweisungen zur sicheren Verwendung, wie nach Artikel 11.6 der EU-BauPVO erforderlich, wurden diesem Unterabschnitt ebenfalls hinzugefügt; y) Abschnitt 11: Abschnitt an das Format des Abschnitts zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit nach EU-BauPVO angepasst und Tabelle 15 entfernt, da nicht Teil der überarbeiteten Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit; z) 11.2.2 Prüfproben: Angaben um alternative Arten an Gehäusen erweitert; aa) Tabelle A.1: Gedimmter Betrieb hinzugefügt; bb) Anhang ZA an das Format des Anhangs ZA nach EU-BauPVO angepasst; cc) Tabelle ZA.1: Anwendungsbereich für Signale mit Dimmfunktion um Dimmleistung und die mögliche Verwendung von Schuten und Abdeckschirmen, wo vorgesehen, erweitert; dd) Tabelle ZA.2: vorgesehene Verwendungszwecke erweitert zur Angabe der möglichen Verwendung von Schuten und Abdeckschirmen; ee) Bild ZA1: aktualisiert zur Anzeige von Durchmesser und Dimmleistung.

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