Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieses Dokument gilt für Signalleuchten mit einem oder mehreren Signallichtern in den Farben Rot, Gelb und/oder Grün für den Straßenverkehr mit 200 mm und 300 mm Leuchtfelddurchmesser sowie für Signalgeber, die zur Erzeugung der einzelnen Signallichter in Signalleuchten eingebaut werden. Es werden Produkteigenschaften für Sichtbarkeit, Konstruktion, Umweltverträglichkeit sowie die Prüfverfahren für Signalleuchten und Signalgeber für Anlagen im Fußgänger- und Straßenverkehrsbereich sowie die Regeln zur Bewertung der Konformität dieser Produkte festgelegt. Dieses Dokument kann auf freiwilliger Basis ganz oder teilweise auf andere Signalleuchten außerhalb des oben festgelegten Anwendungsbereichs, wie zum Beispiel weiße Signalgeber oder kleine Signalleuchten mit einem Durchmesser unter 200 mm, angewendet werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 005-10-24 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss NABau/FNL/FNF: Anlagen zur Verkehrssteuerung (SpA zu CEN/TC 226/WG 4)" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12368:2015-09 .
Gegenüber DIN EN 12368:2015-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) redaktionelle Änderungen für bessere Verdeutlichung und Konsistenz; b) Änderung des Anwendungsbereichs, um die freiwillige Anwendung dieses Dokuments auf andere Arten von Signalleuchten zu beinhalten; c) Klarstellung der Begriffe optische Oberfläche und Referenzachse; d) Änderung der Überschrift von 4.2, um die Übereinstimmung mit dem Inhalt zu verbessern; e) Teile des Inhalts von 6.3 und 6.4 wurden nach 8.2 verschoben; f) die erklärenden Anmerkungen in 6.6 bezogen sich auf die veraltete Glühlampentechnologie und wurden auf Basis der aktuellen LED-Technologie geändert; g) Änderung des Wortlauts von 6.8 zur besseren technischen Klärung; h) Änderung am Prüfverfahren bezüglich der Stabilisierung der Lichtstärke in 8.2; i) Hinzufügen der Adresse als Information, die auf der Produktkennzeichnung erforderlich ist.