Kurzreferat
Diese Richtlinie konkretisiert den Stand der Technik von Gaspendelsystemen und den angeschlossenen Einrichtungen im Sinne der 20. BImSchV. Die Richtlinie setzt verbindliche Prüfkriterien und -bedingungen bei der Überprüfung der Funktionstüchtigkeit eines Gaspendelsystems als Gesamtsystem fest. Dazu zählen die Gaspendelleitungen, die beweglichen Behältnisse und die Verriegelungseinrichtungen mit ihren jeweiligen Komponenten. Sie gilt für die Prüfung von Gaspendelsystemen an genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen wie Lagertanks in Tanklagern, Füllstellen in Tanklagern oder an beweglichen Behältnissen in Tanklagern. Das sind Anlagen zur Lagerung und Umfüllung von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen und Rohbenzin, bei denen mittels eines Gaspendelsystems die Dämpfe erfasst und der abfüllenden Anlage zugeführt werden, um die Emissionen an leichtflüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in die Umwelt zu mindern.