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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Technische Bericht enthält Antworten auf Anfragen für die Interpretation bezüglich des Verstehens von Abschnitten in EN 71-1:2011, EN 71-2:2011 und EN 71-8:2011. Die Antworten betreffen die Anfragen, die zu einer Interpretation oder der Entscheidung, dass kein Handlungsbedarf besteht, geführt haben, da die Norm in ausreichendem Maße eindeutig ist. Das Dokument (CEN/TR 15371:2012) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Dieses Dokument ersetzt DIN-Fachbericht CEN/TR 15371:2009-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN CEN/TR 15371:2014-09; DIN SPEC 31009:2014-09 , DIN CEN/TR 15371-1:2016-04; DIN SPEC 31009-1:2016-04 .
Gegenüber DIN-Fachbericht CEN/TR 15371:2009 03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue Antworten zu Interpretationsanfragen zur EN 71-1 aufgenommen, insbesondere zu "Geschossspielzeug" (3.41, 3.42 und 7.7), "Flexible Kunststofffolie" (4.3), "Spielzeugbeutel" (4.4), "Klapp und Schiebemechanismus" (4.10.1 c)), "Amorces" (4.19), "Akustische Anforderungen" (4.20), Allgemeine Anforderungen (5.1), Form und Größe bestimmter Spielzeuge (5.8), Kleine Kugeln (5.10), "Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten vorgesehen ist" (7.2) und "Latexballons" (7.3), "Standfestigkeit - Spielzeug, das das Gewicht des Kindes tragen soll" (8.23.1) und "Kunststofffolie - Prüfeinrichtung" (8.25.1.1); b) nicht mehr benötigte Antworten zu Interpretationsanfragen zur EN 71-1 entfernt, insbesondere zu "Geschossen", "Füllmaterialien", "Schnüren an Spielzeug" und "Saugnäpfen"; c) neue Antworten zu Interpretationsanfragen zur EN 71-2 aufgenommen, insbesondere zur "Anwendbarkeit von 4.1 bis 4.2.5", zu "Rollenspielzeug und Spielzeug, das vom Kind als Bekleidung zum Spielen getragen wird" (4.3) und "Vorbereitung der Untersuchungsprobe" (5.4.1); d) nicht mehr benötigte Antworten zu Interpretationsanfragen zur EN 71-8 entfernt, insbesondere zu "Zugangsvorrichtungen zu Spielzeug" (4.2.2 a) und "Zugangsvorrichtungen zu Rutschen" (4.5.4) und "Standfestigkeit" (6.1).