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Technische Regel [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Technische Bericht enthält Antworten auf Anfragen für die Interpretation bezüglich des Verstehens von Abschnitten in EN 71-1:2014, EN 71-2:2011 und EN 71-8:2011. Die Antworten betreffen die Anfragen, die zu einer Interpretation oder der Entscheidung, dass kein Handlungsbedarf besteht, geführt haben, da die Norm in ausreichendem Maße eindeutig ist. Dieses Dokument (CEN/TR 15371-1:2015) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 095-05-01 AA "Sicherheit von Spielzeug" im DIN-Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN CEN/TR 15371:2014-09; DIN SPEC 31009:2014-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN CEN/TR 15371-1:2017-10; DIN SPEC 31009-1:2017-10 .
Gegenüber DIN CEN/TR 15371:2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überführung des CEN/TR 15371 in eine zweiteilige Reihe (Ergänzung eines 2. Teils CEN/TR 15371-2 zu "Antworten auf Anfragen zur Interpretation der chemischen Normen in der Normenreihe EN 71") und daraus resultierend Dokumentennummer und Titel des Technischen Berichts in "Sicherheit von Spielzeug - Interpretationen - Antworten auf Anfragen zur Interpretation von EN 71-1, EN 71-2, EN 71-8 und EN 71-14" geändert; b) neue Antworten zu Interpretationsanfragen zur EN 71-1 aufgenommen, insbesondere zu "akustischen Anforderungen" (4.20), "Form und Größe bestimmten Spielzeugs" (5.8), "Zugprüfung - Nähte und Materialien" (8.4.2.2), "Fallprüfung" (8.5) und "Schlagprüfung" (8.7) und "Prüfverfahren (bez.: akustische Anforderungen)" (8.28.2); c) "Allgemeine Interpretation und Anleitung für die Anwendung der akustischen Anforderungen aus EN 71-1:2014" aufgenommen; d) nicht mehr notwendige Antworten zu Interpretationsanfragen zur EN 71-1 gestrichen, insbesondere zu "Allgemeine Anforderungen (bez. Papier)" (5.1 e)) und "Allgemeine Anforderungen (bez.: Aufkleber, Lack, Überzug)" (5.1 e)); e) bei der Antwort zur Interpretationsanfrage zu EN 71-8 bezüglich "erzwungene Bewegung" (3.7) den Hinweis ergänzt, dass "diese Entscheidung ohne Handlungsbedarf [...] in der nächsten Überarbeitung dieses Technischen Berichts gestrichen werden sollte, da die überarbeitete Fassung der EN 71-8 eine Definition der erzwungenen Bewegung enthalten wird, die EN 1176-1 entnommen wurde".