Kurzreferat
Diese Richtlinie beschreibt die Qualifikationsmerkmale an prüfende Personen, die die Flüssigkeitsdichtheit von Dichtflächen mithilfe eines Luftprüfsystems (VDI 6230 Blatt 1) prüfen. Die Auswahl orientiert sich in der betrieblichen Praxis an der Art der überwachungsbedürftigen Sekundärbarriere und der Qualifikation der prüfenden Person. Die prüfende Person muss zuverlässig, hinsichtlich der Prüftätigkeit unabhängig und körperlich geeignet sein, die Prüfung durchzuführen.Der Richtlinie legt fest, welche Voraussetzungen die prüfende Person erfüllen muss, die mit der Prüfung beauftragt wird. Ziel ist die Prüfung von Dichtflächen durch eine Luftüberdruckprüfung mittels Prüfmittel.Zielgruppe für diese Richtlinie sind Betreiber von AwSV-Anlagen, Behörden, Sachverständigenorganisationen, WHG-Fachbetriebe und Ingenieurbüros, die im Bereich des Gewässerschutzes tätig und von dieser Thematik berührt sind.