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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Internationale Norm wurde von der ISO/TC 150/SC 2/WG 1 "Herzklappen" (Sekretariat: ANSI, USA) zusammen mit der CEN/TC 285/WG 3 "Herz- und Gefäßimplantate" (Sekretariat: NEN, Niederlande) erstellt. Im DIN ist der Unterausschuss NA 027-02-17-01 UA "Herz- und Gefäßimplantate" im NAFuO zuständig.
Die Norm wurde von einer Arbeitsgruppe erstellt, die sich der Probleme bewusst ist, die mit Herzklappenprothesen und deren Entwicklung im Zusammenhang stehen. Auf verschiedenen Gebieten sind Festlegungen in dieser Norm absichtlich offen gelassen worden, weil kein Wunsch bestand, Entwicklungen und Innovationen zu hemmen. In ihr sind neben Prüfverfahren und Anforderungen an Prüfgeräte auch die Anforderungen an die Dokumentation von Prüfverfahren und deren Ergebnisse festgelegt.
Besondere Beachtung wurde der Festlegung der Arten und Berichterstattung aller In-vitro-Prüfungen, den vorklinischen In-vivo-Beurteilungen und den klinischen Bewertungen sowie der Kennzeichnung und Verpackung des Produktes gewidmet.
Es ist vorgesehen, diese Norm in dem Maße zu überarbeiten, zu aktualisieren und/oder zu ändern, wie sich das Wissen und die Praktiken auf dem Gebiet der Technik der Herzklappenprothesen verbessern. Damit umreißt die Norm eine Herangehensweise zur Qualitätsverbesserung, Gestaltung und Herstellung einer Herzklappenprothese mittels der Risikobeurteilung.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12006-1:1999-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 5840:2009-08 , DIN EN ISO 5840-2:2015-12 , DIN EN ISO 5840-2:2016-05 .
Gegenüber DIN EN 12006-1:1999-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Da das traditionelle, auf den Anforderungen basierende Modell der Herzklappenprüfung nicht mehr mit der Geschwindigkeit der technischen Innovationen mithalten konnte, wurde diese Internationale Norm durchgängig auf der Grundlage des Risikomanagements überarbeitet. Das auf dem Risiko basierende Modell regt den Hersteller an, die bekannten und theoretischen Risiken seitens des Produkts kontinuierlich zu bewerten, Verfahren zur Verringerung der Risiken zu entwickeln und die für das jeweilige Produkt geeigneten Prüf- und Analyseverfahren durchzusetzen.