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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieser Teil von ISO 3691 enthält Sicherheitsanforderungen und Mittel für motorkraftbetriebene, vom sitzenden Fahrer bediente Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite wie in ISO 5053-1 Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite (2.21), Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite zum Umschlag von Frachtcontainern (2.24) (nachstehend als Flurförderzeuge bezeichnet) festgelegt, ausgestattet mit Lasthandhabungsmitteln für normale industrielle Aufgaben (zum Beispiel Gabelzinken oder Containerumschlagmittel) oder Anbaugeräten für spezielle Anwendungen, die direkt an nicht drehbaren Hubeinrichtungen oder einem Zusatzhubgerüst am Ende der Hubeinrichtung montiert sind. Die ISO 3691-2 gilt nicht für: - geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite, - geländegängige Flurförderzeuge mit veränderlicher Reichweite für den Containerumschlag, - hauptsächlich für Erdbauarbeiten ausgelegte Maschinen, wie Radlader und Planierraupen, auch wenn deren Eimer und Schaufeln durch Gabeln ersetzt sind, - Maschinen, bei denen die Last in allen Richtungen frei pendeln kann und dieser Teil schreibt keine Erfordernisse bei Gefährdungen vor, die auftreten können: - während des Baus, - wenn Flurförderzeuge auf öffentlichen Straßen zum Einsatz kommen, - wenn in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen gearbeitet wird, - beim Befördern/Heben von Personen. In Ergänzung zur ISO 3691-2 festgelegten Anforderungen befasst sich ISO/TS 3691-7 mit regionalen Anforderungen in Europa. Für die Anwendung dieses Teils von ISO 3691 gelten Gabelzinken und integrierte Anbaugeräte als Teile des Flurförderzeugs. Anbaugeräte am Lastträger oder an den Gabelzinken, die vom Anwender abnehmbar sind, gelten nicht als Teil des Flurförderzeugs. Anforderungen an die Anbaugeräte werden in den entsprechenden Abschnitten angegeben. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 110/SC 2 "Safety of industrial trucks" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN ISO 3691-2:2016. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-42 AA "Sicherheit von Flurförderzeugen" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 3691-2:2023-11 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN EN ISO 3691-2:2016-10 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN EN ISO 3691-2:2016-10 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Hinweis im europäischen Vorwort bzgl. der Referenzen zur ISO/TS 3691-7 und deren Übernahme als EN 16307-2 aufgenommen; b) Änderung im informativen Anhang ZA hinsichtlich der nicht Übereinstimmung von Anforderungen im Abschnitt 6.2.7, bzw. den Referenzen zur ISO/TS 3691-8, gegenüber den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.