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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Aufzüge, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument legt zusätzliche oder abweichende Anforderungen zur EN 81-20:2020 für neu zu errichtende Personen- und Lastenaufzüge, die auch zur Brandbekämpfung und Evakuierung unter Kontrolle der Feuerwehr eingesetzt werden dürfen, fest. Dieses Dokument (EN 81-73:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird. Gegenüber DIN EN 81-73:2016-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: 1) Anpassung des Anhang ZA aufgrund des neuen Mandats der Europäischen Kommission "M/549"; 2) Redaktionelle Änderungen; 3) Technische Änderungen wurden keine vorgenommen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge" im Fachbereich "Maschinenbau" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Aufzüge" sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 81-73:2016-06 .
Gegenüber DIN EN 81-73:2016-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Anhangs ZA aufgrund des neuen Normungsauftrags der Europäischen Kommission "M/549"; b) redaktionelle Überarbeitung.