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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik. Diese Filter werden entsprechend ihrer Leistung klassifiziert, die nach diesem Prüfverfahren gemessen wird. Diese Europäische Norm enthält Anforderungen für Partikel-Luftfilter. Sie beschreibt Prüfverfahren und den Prüfstand zur Messung der Filterleistung. Um Ergebnisse zu Vergleichs- und Klassifizierungszwecken zu erhalten, müssen Partikel-Luftfilter mit zwei synthetischen Aerosolen geprüft werden, und zwar mit einem feinen Aerosol zur Messung des Wirkungsgrades in Abhängigkeit von der Partikelgröße in einem Partikelgrößenbereich von 0,2 µm bis 3,0 µm und einem groben Aerosol, um Informationen über die Prüfstaubspeicherfähigkeit und bei Grobstaubfiltern auch über den Abscheidegrad hinsichtlich groben Staubes (Abscheidung) zu erhalten. Diese Europäische Norm gilt für Luftfilter, die mit einem Volumenstrom im Bereich von 0,24 m3/s (850 m3/h) bis 1,5 m3/s (5 400 m3/h) geprüft werden müssen und deren Anfangswirkungsgrad (mit feinem Aerosol) für Partikel von 0,4 µm geringer als 98 % ist. Die gemäß dieser Norm erhaltenen Leistungsergebnisse können nicht unmittelbar zur quantitativen Vorhersage von Wirkungsgrad und Lebensdauer für den Anwendungsfall des Filters benutzt werden. Andere sich auf die Leistung auswirkende Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, werden in Anhang A (informativ) beschrieben. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 195 "Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 779:2012. Gegenüber DIN EN 779:2003 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Neue Filtergruppe M (Mediumfilter) mit den Filterklassen M5 und M6, die die bisherigen Filterklassen F5 und F6 ersetzen; b) Änderung des Klassifizierungssystems für F7 bis F9 durch Einführung eines Mindestwirkungsgrades. Die Kriterien für den mittleren Wirkungsgrad und den Mindestwirkungsgrad müssen für das Erreichen der Filterklasse erfüllt sein; c) Wegfall der Neutralisierung des Aerosols; d) Überführung des ehemals im Anhang A (EN 779:2003 und auch prEN 779:2009) enthaltenen Verfahrens zur Prüfung der elektrostatischen Entladung in den normativen Teil der Norm; e) Das in Abschnitt 11 beschriebene Verfahren beruht nur noch auf einer genormten Behandlung, der Behandlung mit Isopropanol (IPA). Das Verfahren wurde durch Definition der Eintauchzeit der Materialproben, Beschreibung der Wiederholungsmessungen und die Reinheit des IPA detailliert beschrieben; f) Neuaufnahme einer Zusammenfassung der Prüfergebnisse als Ergänzung zum Prüfbericht; g) Redaktionelle Änderungen im Text sowie Änderungen in den Normbezügen. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-09-21 AA "Luftfilter" im Fachbereich "Allgemeine Lufttechnik" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der interessierten Kreise, darunter Hersteller von Partikel-Luftfilter, Anwender, Forschungs- und Prüfinstitute waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 779:2003-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 16890-1:2017-08 , DIN EN ISO 16890-2:2017-08 , DIN EN ISO 16890-3:2017-08 , DIN EN ISO 16890-4:2017-08 .
Gegenüber DIN EN 779:2003 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue Filtergruppe M (Mediumfilter) aufgenommen mit den Filterklassen M5 und M6, die die bisherigen Filterklassen F5 und F6 ersetzen; b) Änderung des Klassifizierungssystems für F7 bis F9 durch Einführung eines Mindestwirkungsgrades; die Kriterien für den mittleren Wirkungsgrad und den Mindestwirkungsgrad müssen für das Erreichen der Filterklasse erfüllt sein; c) Wegfall der Neutralisierung des Aerosols; d) Überführung des ehemals im Anhang A (EN 779:2003 und auch prEN 779:2009) enthaltenen Verfahrens zur Prüfung der elektrostatischen Entladung in den normativen Teil der Norm; e) das in Abschnitt 11 beschriebene Verfahren beruht nur noch auf einer genormten Behandlung, der Behandlung mit Isopropanol (IPA); das Verfahren durch Definition der Eintauchzeit der Materialproben, Beschreibung der Wiederholungsmessungen und die Reinheit des IPA detailliert beschrieben; f) Neuaufnahme einer Zusammenfassung der Prüfergebnisse als Ergänzung zum Prüfbericht; g) redaktionelle Änderungen im Text sowie in den Normbezügen.