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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm enthält die besonderen Anforderungen für die Bauart und die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Zündschutzart Druckfeste Kapselung "d", die für die Verwendung in gasexplosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind.
Für die Norm ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60079-1 Berichtigung 1:2006-09; VDE 0170/0171-5 Berichtigung 1:2006-09 , DIN EN 60079-1:2004-12; VDE 0170/0171-5:2004-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60079-1:2015-04; VDE 0170-5:2015-04 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60079-1 Berichtigung 1:2011-11; VDE 0170-5 Berichtigung 1:2011-11 .
Gegenüber DIN EN 60079-1 (VDE 0170/0171-5):2004-12 und DIN EN 60079-1 Ber 1 (VDE 0170/0171-5 Ber 1):2006-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen in Abschnitt 5 bezüglich der Kennzeichnung und den Anforderungen für den sicheren Gebrauch, wenn die Maße eines zünddurchschlagsicheren Spaltes von dem betreffenden Mindest- oder Höchstmaß abweichen; b) Änderungen in Tabelle 1 bezüglich der größten Spaltweite für ebene, zylindrische oder zusammengesetzte Spalte; c) Änderungen in Tabelle 4 bezüglich der Anforderungen für konische Gewindespalte; d) Änderungen in Abschnitt 10 mit Bezug auf die Volumenbegrenzungen und Prüfbedingungen in Verbindung mit Atmungs- und Entwässerungseinrichtungen; e) Änderungen in Abschnitt 11 zu den Anforderungen für Verschlüsse, zugehörige Bohrungen und Verschlusselemente; f) Änderungen in Abschnitt 12 bezüglich Beschränkungen für Werkstoffe mit Zink und Zinkverbindungen; g) Änderungen in Tabelle 5 bezüglich der Bedingungen zur Ermittlung der maximalen Oberflächentemperatur; h) Änderungen in Abschnitt 15 in Bezug auf die Bestimmung des Explosionsdrucks (Bezugsdruck); i) Änderungen in Tabelle 6 bezüglich der Reduzierung der Länge eines Gewindespaltes für die Prüfung auf Zünddurchschlagsicherheit; j) Änderungen in Tabelle 7 bezüglich der Prüffaktoren für die Druckerhöhung oder die Erweiterung des Prüfspaltes (iE); k) Änderungen in Tabelle 8 bezüglich der Mindestabstände von Hindernissen zu druckfesten Flanschöffnungen; l) Änderungen in Abschnitt 19 bezüglich der Prüfungen für druckfeste Kapselung; m) Änderungen in Abschnitt 20 bezüglich der Tabellen für Achtung- und Warnhinweise; n) Änderungen in Anhang C bezüglich der zusätzlichen Anforderungen an druckfeste Einführungen; o) Änderungen in Anhang D bezüglich der Ex-Komponentenbescheinigungen von druckfesten Leergehäusen; p) ein neuer Anhang F für die mechanischen Eigenschaften von Schrauben und Muttern hinzugefügt; q) ein neuer Anhang G für die Geräteschutzniveaus für Ex-Betriebsmittel hinzugefügt.