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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von VDE 0170 enthält besondere Anforderungen an die Bauart und für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel in der Zündschutzart druckfeste Kapselung "d", die für die Verwendung in gasexplosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Diese Norm ergänzt und modifiziert die allgemeinen Anforderungen von DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1). Wenn sich eine Anforderung der vorliegenden Norm mit einer Anforderung von DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1) überschneidet, gilt die Anforderung der vorliegenden Norm. Diese Ausgabe ist eine technische Überarbeitung, bei der folgende wesentlichen Punkte neu eingeflossen sind: - erweiterte Anforderungen an mechanische Sicherungsmaßnahmen für verklebte Spalte; - Ausschluss von Gehäusematerialien in Atmosphären mit Acetylen; - Bedingungen für die Belastung der Prüfung zur Funkenlöschung Steckvorrichtungen und Steckverbinder wurden geändert; - zusätzliche Angaben der Kennzeichnung an Ex-Bauteil-Gehäuse, gegenüber der DIN EN 60079-0 (VDE 0170-1), wurden aufgenommen; - Entfernen der Zellen des Typs T, bei den aufgeführten akzeptablen Primärzellen. Zuständig ist das DKE/K 241 "Schlagwetter- und explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60079-1 Berichtigung 1:2011-11; VDE 0170-5 Berichtigung 1:2011-11 , DIN EN 60079-1:2008-04; VDE 0170-5:2008-04 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 60079-1 Berichtigung 1:2019-01; VDE 0170-5 Berichtigung 1:2019-01 .
Gegenüber DIN EN 60079-1 (VDE 0170-5):2008-04 und DIN EN 60079-1 Berichtigung 1 (VDE 0170-5 Berichtigung 1):2011-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung für katalytische Sensoren für tragbare Detektoren explosiver Gase in 4.2; b) besondere Anforderungen an nicht für Reparaturen vorgesehene zünddurchschlagsichere Spalte in 5.1; c) Ergänzung zünddurchschlagsichere Spalte mit galvanische Beschichtungsdicken über 0,008 mm in 5.1; d) Ergänzung für mehrstufige Spalte in 5.2.9; e) Ergänzung für die maximale Spaltweite für ebene, zylindrische oder zusammengesetzte Spalte von 9,5 mm Länge und einem Volumen größer 2000 cm3 in Tabelle 2; f) erweitere Anforderungen an mechanische Sicherungsmaßnahmen in 6.1.2; g) Ergänzung der Anforderungen an mechanische Sicherungsmaßnahmen für verklebte Spalte in 6.1.2; h) Beurteilungskriterien für nicht dichte Spalte in 6.1.2; i) Ergänzung für Verbindung zwischen Metall und Glas in 6.2; j) Ausschluss von Gehäusematerialien in Atmosphären mit Acetylen in 12.8; k) Ergänzung für Gruppe I, Einführungen ohne Gewindespalte in 13.1; l) Ergänzung für Gruppe I, Einführungen in druckfeste Gehäuse, Bohrungen ohne Gewinde in 13.3; m) Ergänzung für Gruppe I, Einführungen in druckfeste Gehäuse, Kabel- und Leitungseinführungen in 13.4; n) Änderung der Bedingungen für die Belastung der Prüfung zur Funkenlöschung für Steckvorrichtungen und Steckverbinder in 13.6.4; o) Ergänzung um eine weitere Option für das erste Verfahren der Überdruckprüfung in 15.2.3.2; p) Ergänzung zum ersten Verfahren der Überdruckprüfung für tiefe Temperaturen bei kleinen Geräten in 15.2.3.2; q) Ergänzung der Prüfung auf Zünddurchschlagsicherheit der Gruppe IIC mit Sauerstoffanreicherung in 15.3.3.4; r) Ergänzung der Prüfung für Gleichstrom-Geräte, umschlossene Schalteinrichtungen, in 15.5; s) Ergänzung der Korrekturfaktoren für tiefe Temperaturen an kleinen Geräten bei der Stückprüfung in 16.1.2; t) Ergänzung der Stückprüfung um die Möglichkeit zum Prüfen geschweißter Konstruktionen in 16.3; u) Ergänzung der Stückprüfung um die Möglichkeit der Chargenprüfung in 16.6; v) Ergänzung der Anforderungen an die Kriechstromfestigkeit und Kriechstrecken von nichtmetallischen Gehäusen und nichtmetallischen Teilen von Gehäusen in 19.2; w) Erweiterung der Kennung um die Schutzniveaus in 20; x) Aufnahme von Angaben, wenn die Reparatur von druckfesten Spalten nicht vorgesehen ist, in die Betriebsanleitung in Abschnitt 21; y) Ergänzung der Bewertungskriterien bei Undichtigkeiten für Durchführungen in C.2.1.4; z) Ergänzung der Anforderungen an druckfeste Spalte, Spalte ohne Gewinde, der Gruppe I in C.2.2.2; aa) Ergänzung für konstruktive Anforderungen an Ex-Verschlussstopfen, Konstruktion ohne Gewinde für Gruppe I in C.2.3.4; bb) Erweiterung um Werte für das Anzugsdrehmoment von Gewindegrößen < 16 mm in Tabelle C.1; cc) Erweiterung um Werte für das Anzugsdrehmoment von NPT-Gewinden in Tabelle C.2; dd) Ergänzung der Angaben der Kennzeichnung an Ex-Bauteilgehäusen in D.3.8; ee) Ergänzung der Angaben im Zertifikat von Ex-Bauteilgehäuse in D.3.10; ff) Ergänzung der Verfahren zur Nutzung einer Ex-Bauteilbescheinigung zum Erhalt einer Betriebsmittelbescheinigung in D.4.1; gg) hinzufügen von Zellen des Typs B in Tabelle E.1; hh) entfernen der Zellen des Typs T bei den akzeptablen Primärzellen in Tabelle E.1; ii) hinzufügen von Lithium-Ionen Zellen zu den akzeptablen Sekundärzellen in Tabelle E.2; jj) Aufnahme eines möglichen Aufbaus ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Zellumpolung oder durch Ladungsumpolung durch eine andere Zelle der gleichen Batterie in E.4.3; kk) Ergänzung von weiteren Batterietypen für die Ladung von Sekundärzellen innerhalb druckfester Gehäusen in E.5.1; ll) hinzufügen eines neuen normativen Anhangs G für zusätzliche Anforderungen an druckfeste Gehäuse mit innerer Freisetzungsquelle (containment system); mm) hinzufügen eines neuen normativen Anhangs H, Anforderungen an umrichtergespeiste Maschinen mit druckfester Kapselung "d".