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Norm [AKTUELL]
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Die Normenreihe DIN EN 4199 beschreibt Masseverbinder zur Verwendung in elektrischen Bordnetzen von Luftfahrzeugen. Die Neuausgabe des Teils 004 legt die Anforderungen an runde Masseverbinder aus Kupfer, verzinnt und vernickelt, in unterschiedlichen Querschnitten und Längen, mit Kabelschuhen an beiden Enden (gleiche oder unterschiedliche Typen) für die Anwendung in der Luft- und Raumfahrt fest. Die vorliegende Norm muss zusammen mit EN 4199-001 angewendet werden. Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN EN 4199-004:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Tabelle 1 wurden die Spalten Prüfstrom und Zugprüfung zugefügt; b) in Tabelle 10 wurden für den Kombinationskennbuchstaben E die Massewerte für die Längen N und Q erhöht; c) in Tabelle 12 wurde die Länge 250 hinzugefügt, diese entfiel dafür in Tabelle 13; d) in Tabelle 18 wurde für den Kombinationskennbuchstaben N am Ende 1 der Kontaktbolzen auf 1/4 geändert; e) in 5.1 wurde eine Aussage zur Höhe des gemessenen Widerstandes in den Prüfungsgruppen 3 und 4 aufgenommen; f) in 5.2 entfiel der Unterabschnitt zur Aufrechterhaltung der Qualifikation. Die Normen der Reihe EN 4199 werden von ASD-STAN, Fachbereich Elektrotechnik, unter Mitwirkung deutscher Experten des DIN-Normenausschusses Luft- und Raumfahrt erarbeitet. Der Verband der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie Normung (ASD-STAN) ist vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) für zuständig erklärt worden, Europäische Normen (EN) für das Gebiet der Luft- und Raumfahrt auszuarbeiten. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-04-08 AA "Installationskomponenten" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt (NL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 4199-004:2010-08 .
Gegenüber DIN EN 4199-004:2010-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Tabelle 1 wurden die Spalten Prüfstrom und Zugprüfung zugefügt; b) in Tabelle 10 wurden für den Kombinationskennbuchstaben E die Massewerte für die Längen N und Q erhöht; c) Tabelle 12 wurde die Länge 250 hinzugefügt, diese entfiel dafür in Tabelle 13; d) in Tabelle 18 wurde für den Kombinationskennbuchstaben N am Ende 1 der Kontaktbolzen auf 1/4 geändert; e) in 5.1 wurde eine Aussage zur Höhe des gemessenen Widerstandes in den Prüfungsgruppen 3 und 4 aufgenommen; f) in 5.2 entfiel der Unterabschnitt zur Aufrechterhaltung der Qualifikation.