Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm beschreibt ein konventionelles Verfahren zur Beurteilung potenzieller Emissionen aus Klebstoffen nach deren Applikation. Diese Norm gilt nur für "lösemittelfreie" und "lösemittelarme" Klebstoffe entsprechend deren Definition in EN 923:2005+A1:2008. Die Klebstoffe müssen bei Raumtemperatur einsetzbar sein. Gegenüber DIN EN 13999-1:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: eine Sicherheits- und Umwelterklärung in das Vorwort aufgenommen, die Definition VOC (3.1) und die Anforderungen an die Prüfgeräte (Abschnitt 5) an CEN/TS 16516 angepasst sowie Anforderungen an die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 angepasst. Dieses Dokument (EN 13999-1:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 193 "Klebstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AENOR (Spanien) gehalten wird. Die Mitarbeit des DIN im CEN/TC 193 "Klebstoffe" wird unter anderem über den Normenausschuss Kunststoffe (FNK) wahrgenommen. An der Erstellung dieses Dokuments war seitens des DIN der Arbeitsausschuss NA 054-04-06 AA "Klebstoffe - Terminologie; physikalisch-chemische Prüfungen" beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13999-1:2006-11 .
Gegenüber DIN EN 13999-1:2006-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufnahme einer Sicherheits- und Umwelterklärung in das Vorwort; b) Definition VOC an CEN/TS 16516 angepasst (3.1); c) Anforderungen an die Prüfgeräte (Abschnitt 5) an CEN/TS 16516 angepasst; d) Betriebstemperatur bei der Vorbehandlung von (23 ± 2) °C auf (23 ± 1) °C geändert (6.2); e) Anforderungen an die CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 angepasst - Anforderungen an die Probenahme und Analyse der emittierten Stoffe geändert (7.5); - Konzentration karzinogener und sensibilisierender Verbindungen überarbeitet (8.2); - Karzinogene und sensibiliserende Stoffe (Anhang A); f) Informativen Anhang B gestrichen, da bereits in 8.3.2 der theoretische Hintergrund zur Bestimmung der spezifischen Emissionsrate beschrieben ist; g) Normative Verweisungen aktualisiert; h) Norm redaktionell überarbeitet.