Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm findet Anwendung auf Schutzschuhe für Motorradfahrer beim Fahren von Motorrädern auf Straßen und im Gelände. Sie legt die Anforderungen fest hinsichtlich des Schutzes, der ergonomischen Eigenschaften, der Unbedenklichkeiten, der mechanischen Eigenschaften, der Kennzeichnung und der Information für den Verwender. Sie beschreibt darüber hinaus die entsprechenden Prüfverfahren. Die Norm dient als Grundlage für das Inverkehrbringen von Schutzschuhen für Motorradfahrer unter der Richtlinie 89/686/EWG für Persönliche Schutzausrüstung. Sie wendet sich zum Beispiel an Hersteller, Prüfinstitute oder Anwender von Schutzschuhen für Motorradfahrer. Motorradfahrerschuhe sollen im Falle eines Unfalls die Füße und Knöchel des Trägers bis zu einem gewissen Grad mechanisch schützen, ohne die für die Kontrolle des Motorrads und die Bedienung der Fußhebel erforderliche Beweglichkeit des Trägers übermäßig zu beeinträchtigen. Die besonderen Gefahren bei Motorradunfällen sind Hautabschürfungen durch die Fahrbahnoberfläche sowie Verletzungen durch das Motorrad selbst, Unfälle mit anderen Fahrzeugen, Straßenausrüstung und Straßenbelag. Bei Schleuderunfällen fallen die Verletzungen beim Aufprall auf den Straßenbelag umso schwerer aus, wenn der Fuß durch das Motorrad eingeklemmt wird. Diese Norm legt eine Reihe von grundlegenden Anforderungen fest, deren Erfüllung für diese Art von Schuhen als unerlässlich angesehen wird, einschließlich einer Reihe von Anforderungen an die Ergonomie. Diese Europäische Norm beinhaltet für eine Anzahl von Prüfverfahren zwei Schutzstufen. Der Grad der Risiken oder Gefährdungen, denen ein Motorradfahrer ausgesetzt ist, ist eng verbunden mit dem Einsatzgebiet des Motorrads und der Art des Unfalls. In der Norm EN 13634:2010 wird die Schutzstufe 1 als Mindeststufe gefordert in der Form, dass die Schuhe brauchbaren Schutz bieten sowie ein Optimum an Komfort in allen Einsatzgebieten des Motorrades. Für Motorradfahrer, die der Ansicht sind, dass sie durch das Einsatzgebiet des Motorrades oder den Motorradsport einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt sind, wurde die Schutzstufe 2 in die Norm aufgenommen, die höhere Leistungsanforderungen beinhaltet. Voraussichtlich ist dieser zusätzliche Schutz jedoch verbunden mit dem Nachteil eines höheren Gewichts und geringeren Komforts der Schuhe, sodass sie möglicherweise nicht für alle Motorradfahrer geeignet sind.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13634:2002-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13634:2016-03 , DIN EN 13634:2018-03 .
Gegenüber DIN EN 13634:2002-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Normtitel und Anwendungsbereich geändert, die Begrenzung auf professionelle Motorradfahrer entfällt; b) zwei Leistungsstufen wurden eingeführt; c) die Definitionen für schützende Schicht und professioneller Motorradfahrer entfallen; d) Mindestanzahl von Prüfmustern wurde festgelegt; e) Höhe des Schuhoberteils in Abhängigkeit von der Schuhgröße festgelegt; f) Konstruktionsanforderungen an Nähte nach Bild 1 präziser festgelegt; g) Grundanforderungen an die Brandsohle detaillierter festgelegt; h) Anforderungen an den CrVI-Gehalt in Leder im Schuhoberteil und Futter festgelegt; i) Anforderung an Abriebfestigkeit von Schuhoberteil, Futter, Brandsohle und Einlege-/Deckbrandsohle geändert; j) Zonen und Materialbereiche für die Schnittfestigkeit des Schuhoberteils festgelegt; k) Anforderungen und Prüfverfahren für Schnittfestigkeit geändert; l) optionale Anforderung für Rutschhemmung der Laufsohle aufgenommen; m) optionale Anforderung für die Wasserdampfdurchlässigkeit des Schuhoberteils aufgenommen; n) Kennzeichnung geändert; o) informativer Anhang zu Messunsicherheiten aufgenommen; p) hinsichtlich der pH-Wert-Anforderungen von Ledermaterialien wurde der Mindest-Grenzwert von 3,5 auf 3,2 verringert (somit "leichter zu bestehen"); q) Bewertung der Quersteifigkeit der Schuhe wurde geändert, indem eine "leichtere" Schutzstufe 1 mit 1,0 kN (bei einem Druck von 20 mm) festgelegt wurde, während die ursprüngliche Anforderung von 1,5 kN für die Schutzstufe 2 beibehalten wurde.