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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen und die auszuführenden Messungen für die Abnahme von Reprofilierungsarbeiten im Schienenkopflängs- und/oder -querprofil, einschließlich der Bereiche der Weichen und Kreuzungen, die reprofiliert werden können, fest. Sie gilt für reprofilierte Vignolschienen ab 46 kg/m und darüber. Für die Abnahme sind zwei Klassen von Längsprofil- und drei Klassen von Querprofil-Toleranzen definiert. Diese Norm informiert auch über Verfahren für die Überprüfung der für diese Messungen zu verwendenden Bezugsmessgeräte und über die Zulassung von für Messungen zu benutzenden Nicht-Bezugsmessgeräten. Eine Abnahmeniederschrift, welche angewendet werden kann, ist in Anhang E enthalten. Die Vorteile für die Anwender der Norm sind vor allem die Festlegung einheitlicher Richtwerte für die Bearbeitung und Abnahme aller Anwendungsfälle der Schienenbearbeitung, diese gelten sowohl für das Schienenschleifen, das Schienenfräsen und das Schienenhobeln. Durch die durchgehende Definition der Konstruktion, Prüfung und Zulassung von Referenzmesssystemen, Vergleichsmesssystemen, und zugelassenen/freigegebenen Messsystemen entstehen Synergien für alle Beteiligten. Es werden erstmals einheitliche Abläufe bei der Konstruktion und Anwendung von Messsystemen geschaffen. Fachnorm für das Eisenbahnwesen, Bereich Oberbau für die Abnahme von reprofilierten Schienen im Gleis. Die Norm behandelt Aspekte der Messungen von reprofilierten Schienen und liefert somit einen Beitrag zur Sicherheit und Qualität. Die Norm ersetzt die DIN EN 13231-3:2006. Für diese Norm ist das Gremium NA 087-00-01 AA "Oberbau" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13231-3:2006-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13231-2:2021-03 .
Gegenüber DIN EN 13231-3:2006-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) reduzierte Anzahl der Abnahmekriterien für das Längsprofil (nur eins anstatt drei) in Bezug auf die jetzige europäische Praxis; b) Bezugspunkte zur Darstellung der Querprofile entsprechend zu den Messpunkten der Spurweite; c) vereinfachte Methoden zur Prüfung der Messsysteme (für Bezugs- und zugelassene Messgeräte wie in den Anhängen A und B beschrieben); d) Einführung eines Verfahrens zur routinemäßigen Darstellung der Abnahmefähigkeit von zugelassenen Instrumenten nach Anhang D; e) Einbindung der normativen Anhänge A, B, C und D.
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