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Norm [AKTUELL]
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Pestizide beziehungsweise Pflanzenschutzmittel werden beim Anbau von Kulturpflanzen eingesetzt, um diese vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen nachhaltig zu schützen. Rund 650 solcher Mittel mit cirka 250 Wirkstoffen sind in Deutschland zugelassen. Selbst bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung der Pestizide können Rückstände auf dem Erntegut verbleiben und so in Lebensmittel gelangen. Auf der Grundlage der Toxizität und der Exposition einzelner Pestizide werden Höchstmengen für Pestizide in verschiedenen Lebensmitteln festgeschrieben. Geltende Rechtsgrundlage in Deutschland ist die Rückstands-Höchstmengenverordnung. Derzeit werden in der EU einheitliche Höchstmengen erarbeitet, die im Anhang I der Europäischen Richtlinie 91/414/EWG festgelegt sind. Damit Höchstmengen sinnvoll sind, müssen die Rückstände analytisch bestimmbar sein. Daher wurde der Bedarf an gemeinschaftlichen Probenahmeverfahren und Analysemethoden in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ausdrücklich festgestellt. Der zuständige Arbeitsausschuss "Pestizide" erarbeitet demnach Normen für den Nachweis von Pestiziden in Lebensmitteln. Diese Europäische Norm umfasst eine Reihe von Verfahren von gleicher Bedeutung: Kein einzelnes Verfahren kann als vorrangig angesehen werden, weil sich die Verfahren auf diesem Gebiet stetig weiterentwickeln. Die für diese Norm ausgewählten Verfahren sind in Ringversuchen erfolgreich geprüft worden und/oder werden in ganz Europa weithin angewandt. Jedes in dieser Europäischen Norm festgelegte Verfahren ist zur Identifizierung und Quantifizierung einer jeweils definierten Anzahl an Organohalogen- und/oder Organophosphor- und/oder Organostickstoff-Pestiziden geeignet, die als Rückstände in pflanzlichen Lebensmitteln vorkommen. Neben der schon seit langem in der Routine eingesetzten GC mit selektiven Detektoren sind mittlerweile die in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnenden Techniken wie GC/MS und LC-MS/MS nun in dieser Norm aufgenommen worden. Der Teil 1 dieser Norm beschreibt grundlegende Anforderungen an Labors bei der Pestizidanalytik, zum Beispiel bezüglich Handhabung von Chemikalien, Geräten, der Probenbehandlung und der Angabe von Ergebnissen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12393-1:2009-02 .
Gegenüber DIN EN 12393-1:2009-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verfahren L: Extraktion mit Aceton, Flüssig/flüssig Verteilung mit Dichlormethan und Reinigung an einer Kieselgel/Aktivkohle Säule wurde aus der Norm gestrichen; b) die Verfahren N und P erlauben nun auch die Trennung der Analyten mit Flüssig-Flüssigchromatographie mit MS/MS-Detektion; c) der Anwendungsbereich des Verfahrens N ist bezüglich der Anzahl der Pestizide und ihrer Validierungs-daten erweitert worden; d) Informationen zum GC-MS/MS Verfahren wurden eingefügt; e) die Norm wurde bezüglich Verweise etc. redaktionell überarbeitet.