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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm wurde vom NA 012-00-04 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss FNCA/NAL: Getränkeschankanlagen", der vom DIN-Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA) und DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) gebildet wird, erarbeitet. Im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) wurde die Normungsarbeit innerhalb des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" abgestimmt. Die Erarbeitung dieser Norm erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet "Getränkeschankanlagen" im Fachbereich Nahrungsmittel der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Diese Norm legt allgemeine Anforderungen, Anforderungen an Werkstoffe sowie Sicherheitstechnische- und Hygieneanforderungen an Leitungsanschlussteile für Getränkeschankanlagen sowie die Anschlussmaße dieser Bauteile fest.
Die Norm gilt für Leitungsanschlussteile mit Rückschlagsicherung (vereinfachend Zapfköpfe genannt) für Getränke- und Grundstoffbehälter (Fässer, en: Kegs) mit einem zulässigen Betriebsüberdruck von bis zu 7 bar nach DIN 6647-1, DIN 6647-2 (das heißt bis 50 Liter Nennvolumen) sowie DIN 6647-4 (das heißt Einwegbehälter bis 60 Liter). Die Zapfköpfe werden an Behälteranschlussteile (Fassanschlussteile, vereinfachend Fittings genannt) nach DIN 3542 angeschlossen. Gleichfalls genormt sind hier die Anschlussgewinde für die Eingangs- und Ausgangsseite der Zapfeinrichtung. Diese Norm gilt nicht für Leitungsanschlussteile, die in DIN 6650-5 genormt sind, zum Beispiel Leitungsanschlussteile für Schnellsteckkupplungen und Bag-in-Box-Anschlüsse.
Diese Norm umfasst Zapfköpfe für Fassanschlüsse mit Flachfitting, Korbfitting und Kombifitting. Beim Flachfitting und beim Kombifitting wird der Zapfkopf seitlich aufgeschoben, beim Korbfitting wird er von oben eingesetzt und durch Drehen fest verbunden.
Über den Zapfkopf wird das Fördergas (Schankgas), in der Regel Kohlenstoffdioxid, in das Keg eingeleitet um somit das Getränk (zum Beispiel Bier oder alkoholfreie Getränke) abzuleiten. Wesentliche Anforderungen an den Zapfkopf sind der hygienische und der sichere Betrieb: Das Getränk darf durch den Zapfvorgang in seiner Qualität (Geschmack, Geruch, Aussehen und nicht zuletzt seine mikrobiologische Beschaffenheit) nicht negativ beeinflusst werden. Außerdem darf keine Gefährdung durch austretendes Kohlendioxid auftreten, das in geringer Konzentration in der natürlichen Atmosphäre vorkommt, in höherer Konzentration beim Einatmen schnell zu Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führen kann. Besonders gefährlich ist CO2, weil es ein farb- und geruchloses Gas ist, das sich, schwerer als Luft, unten in Räumen ansammelt und sich nicht so leicht in der Umgebung verteilt.
Mit der Neufassung der Norm werden Leitungsanschlussteile zur Verwendung bis 3 bar Betriebsdruck (üblich bei Ausschank von Bier) von solchen, die zur Verwendung bis 7 bar vorgesehen sind (üblich bei Ausschank von alkoholfreien Getränken), klar unterschieden. Dies soll die Gefahr einer Verwechslung und die damit verbundenen Risiken und möglichen Fehlfunktionen beim Betrieb von Getränkeschankanlagen minimieren.
Dieses Dokument ersetzt DIN 32677:2011-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 32677:2024-10 .
Gegenüber DIN 32677:2011-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt "Einleitung" neu aufgenommen; b) Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Leitungsanschlussteile für bis zu 7 bar Betriebsdruck durch Aufnahme des Verweises auf DIN 6647-2; c) Leitungsanschlussteile nach DIN 6650-5 im Anwendungsbeginn ausgeschlossen; d) normative Verweisungen aktualisiert; e) sicherheitstechnische Anforderungen in 4.3 konkretisiert; f) Hygieneanforderungen in 4.4 erweitert; g) Anforderungen an die Hinweise zum Gebrauch in 4.5 neu gefasst; h) Abschnitt 6 "Maße und Bezeichnung für Leitungsanschlussteile zum Einsatz bis 7 bar Betriebsdruck" neu aufgenommen; i) Abschnitt 8 "Gewinde" erweitert; j) Abschnitt "Literaturhinweise" aktualisiert; k) Norm redaktionell überarbeitet.