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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm wurde vom NA 012-00-04 GA "Gemeinschaftsarbeitsausschuss FNCA/NAL: Getränkeschankanlagen" erarbeitet, der vom Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA) und dem Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) gebildet wird. Im NAL wurden die Normungsarbeiten innerhalb des Arbeitsausschusses NA 057-02-01 AA "Lebensmittelhygiene" abgestimmt. Die Erarbeitung dieser Norm erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis "Getränkeschankanlagen" der BGN, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Diese Norm legt allgemeine Anforderungen, Anforderungen an Werkstoffe sowie sicherheitstechnische und Hygieneanforderungen an Leitungsanschlussteile für Getränkeschankanlagen sowie die Anschlussmaße dieser Bauteile fest.
Die Norm gilt für Leitungsanschlussteile mit Rückschlagsicherung (vereinfachend Zapfköpfe genannt) für Getränke- und Grundstoffbehälter (Fässer) (en: Kegs) mit zulässigem Betriebsüberdruck bis 4 bar nach DIN 6647-1 (das heißt bis 50 Liter Nennvolumen) und nach DIN 6647-4 (das heißt Einwegbehälter bis 60 Liter). Die Zapfköpfe werden an Behälteranschlussteile (Fassanschlussteile, vereinfachend Fittings genannt) nach DIN 3542 angeschlossen. Gleichfalls genormt sind hier die Anschlussgewinde für die Eingangs- und Ausgangsseite der Zapfeinrichtung.
Genormt sind Zapfköpfe für Fassanschlüsse mit Flachfitting, Korbfitting und Kombifitting. Beim Flachfitting und beim Kombifitting wird der Zapfkopf seitlich aufgeschoben, beim Korbfitting wird er von oben eingesetzt und durch Drehen fest verbunden.
Über den Zapfkopf wird das Fördergas, in der Regel Kohlendioxid, in das Keg eingeleitet und das Getränk (zum Beispiel Bier) abgeleitet. Wesentliche Anforderungen an den Zapfkopf sind der hygienische und der sichere Betrieb: Das Getränk darf durch den Zapfvorgang in seiner Qualität (Geschmack, Geruch, Aussehen und nicht zuletzt seine mikrobiologische Beschaffenheit) nicht negativ beeinflusst werden. Außerdem darf keine Gefährdung durch austretendes Kohlendioxid auftreten.
Letzterer Punkt wurde durch die erstmalige Aufnahme sicherheitstechnischer Anforderungen an die Leitungsanschlussteile in dieser Norm besonders berücksichtigt. Die Zapfköpfe müssen danach eigensicher sein, das heißt gar nicht oder falsch beziehungsweise verkantet am Keg angebrachte Zapfköpfe dürfen nicht zu einer Freisetzung von Fördergas führen. Mit der Aufnahme dieser Anforderung in diese überarbeitete Fassung der Norm wird die Gefahr einer Gasvergiftung durch Kohlendioxid reduziert. In der Vergangenheit kam es nämlich immer wieder zu Unfällen im Zusammenhang mit dem Anschluss von Kegs an Getränkeschankanlagen, da Kohlendioxid, das in geringer Konzentration in der natürlichen Atmosphäre vorkommt, in höherer Konzentration beim Einatmen schnell zu Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führen kann. Besonders gefährlich ist CO2, weil es ein farb- und geruchloses Gas ist, das sich, schwerer als Luft, unten in Räumen ansammelt und nicht so leicht in der Umgebung verteilt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 32677:1998-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN 32677:2016-08 .
Gegenüber DIN 32677:1998-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) allgemeine Anforderungen, Anforderungen an Werkstoffe sowie sicherheitstechnische und Hygieneanforderungen wurden neu aufgenommen, wobei die neue Anforderung der Eigensicherheit gegen Gasaustritt besonders hervorzuheben ist; b) Anforderungen an die Betriebsanleitung wurden neu aufgenommen; c) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; d) der Abschnitt "Begriffe" wurde eingeführt; e) der Abschnitt "Literaturhinweise" wurde eingeführt; f) die Norm wurde redaktionell überarbeitet.