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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde im DIN-Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA) erarbeitet. Diese Norm gilt für Standzargen mit Fußring mit Doppelring und Stegen oder mit Ankerkonsole, die an stehenden Apparaten mit gewölbten Böden (z. B.: nach DIN 28011 oder DIN 28013) angeschweißt werden. Diese Standzargen werden vorwiegend eingesetzt an Apparaten mit Zusatzbeanspruchungen wie Wind, Erdbebenbeschleunigung oder Rohrleitungskräften. Die wichtigsten Änderungen zur DIN 28082-1:1994-07 beziehen auf die Streichung der Tabelle 2 "Mindeststreckgrenzen für Ankerschrauben nach DIN 18800-1" und der Aufnahme der neuen Abschnitte "Anschlusslasche für Erdung und Potentialausgleich" und "Schweißen". Die Bezeichnung wurde geändert. Der Nachweis der Tragfähigkeit ist nicht Bestandteil dieser Norm. Für diese Norm ist das Gremium NA 012-00-01 AA "Anlagenteile" bei DIN zuständig. Standzargen für Apparate in der Ausführung mit einfachem Fußring sind in DIN 28082-1 festgelegt. Diese Standzargen sind für geringere Zusatzbeanspruchungen vorgesehen.
Dieses Dokument ersetzt DIN 28082-2:2016-04 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN 28082-2:2016-04 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN 28082-2:1996-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1 "Anwendungsbereich", Bezug auf AGI-Arbeitsblatt und AD-Merkblatt gestrichen; b) Bild 1 bis 3 neu angeordnet, mit Legende versehen und Fußnoten erweitert; c) Tabelle 1, Ankerschraubenkräfte sowie Hinweis auf AD-Merkblatt gestrichen; d) Tabelle 2 "Mindeststreckgrenzen für Ankerschrauben nach DIN 18800-1" gestrichen; e) Abschnitt 5 "Anschlusslasche für Erdung und Potentialausgleich", neu aufgenommen; f) Abschnitt 7 "Schweißen", neu aufgenommen; g) Abschnitt 8 "Bezeichnungen", Bezeichnung geändert. Gegenüber der DIN 28082-2:2016-04 wurden folgende Korrekturen vorgenommen: a) Maße g in den Bildern 2 a), 2 b), 3 a) und 3 b) wurden geändert, die rechte Maßbezugslinie muss jeweils der Mittellinie der Bohrung entsprechen.