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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt die Hauptmaße für genormte und nicht genormte Gewindebohrer und Gewindefurcher in langer Ausführung fest, die zur Herstellung von Gewinden mit Nenndurchmessern über 0,90 mm bis 113,00 mm bestimmt sind. Der Generalplan enthält für bestimmte Bereiche des Nenndurchmessers - in Abhängigkeit von der Steigung, der Anzahl der Gänge und der Gesamtlänge/maximale Gewindelänge - zwei verschiedene Schaftausführungen: verstärkter Schaft (siehe zum Beispiel DIN 371) und abgesetzter Schaft (siehe zum Beispiel DIN 376). Diese Norm wurde vom DIN-Normenausschuss Werkzeuge und Spannzeuge (FWS), Arbeitsausschuss NA 121-01-04 AA "Gewindebohrer und Schneideisen", erarbeitet. DIN 2184 "Gewindebohrer und Gewindefurcher" besteht aus: Teil 1: Lange Ausführung; Generalplan der Maße und Teil 2: Kurze Ausführung; Generalplan der Maße.
Dieses Dokument ersetzt DIN 2184-1:2003-12 .
Gegenüber DIN 2184-1:2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Tabelle 1 Werte in Spalte "Abgesetzter Schaftdurchmesser" ergänzt; b) Norm redaktionell überarbeitet.