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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von EN 581 legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für Außensitzmöbel und Außentische zur Verwendung durch Erwachsene im Camping-, Wohn- und Objektbereich fest, ohne Berücksichtigung der Materialien, des Designs/der Konstruktion oder der Herstellungsprozesse. Er gilt nicht für Sitzmöbel für Zuschaueranlagen. Er enthält keine Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Polstermaterialien, Rollen-, Liege- und Kippmechanismen sowie Mechanismen zur Sitzhöhenverstellung. Mechanische Sicherheitsanforderungen werden für die Sitzmöbel in EN 581-2 und für Tische in EN 581-3 abgedeckt. Anhang A (informativ) enthält eine schematische Darstellung der Anforderungen und Bedingungen bezüglich der Scher- und Quetschstellen. Anhang B (informativ) enthält eine Begründung für die Verletzungen von Fingern. Dieses Dokument (FprEN 581-1:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 207 "Möbel" erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI (Italien) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 042-05-04 AA "Anforderungen an Außenmöbel, SpA CEN/TC 207/WG 4" im DIN-Normenausschuss Holzwirtschaft und Möbel (NHM). Diese Norm enthält unter Abschnitt 5 sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Sofern die Norm vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben worden ist, wird bei Außensitzmöbeln und Außentischen, die nach dieser Norm hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 581-1:2006-05 .
Gegenüber DIN EN 581-1:2006-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) aus dem gegenwärtigen Anhang B entnommene Definitionen (Camping-, Wohn- und Objektbereich) präzisiert und diese in Abschnitt 3 eingefügt (somit wird der gegenwärtige Anhang B ersetzt); b) Prüffinger und Prüfverfahren ersetzt, Kanten und Ecken modifiziert, um die während der Benutzung zugänglichen Teile zu berücksichtigen (zugängliche Teile bei Sitzmöbeln und Tischen definiert); c) rohrförmige Bauteile definiert, keine weiteren Zwischenräume und Bohrungen entfernt; d) Anhang B (informativ) als Begründung hinzugefügt, um die mit den Anforderungen in Abschnitt 5 erfassten Risiken zu erläutern.