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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument legt die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an die Konstruktion, Werkstoffe, Verarbeitung und Prüfung von aufblasbaren Booten und Festrumpfschlauchbooten von einer Gesamtlänge LH entsprechend ISO 8666 von weniger als 8 m und mit einer Motorleistung von mindestens 15 kW fest. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 6185-3:2024-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 6185-3:2019-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Boote des Typs VII und VIII werden jetzt nur noch nach der Konstruktionskategorie und nicht mehr nach der Leistung unterschieden; b) Die Begriffe wurden aktualisiert, um der aktuellen Praxis zu entsprechen; c) Boote des Typs (Kategorie) VIII dürfen einen größeren Krängungswinkel haben, um das erforderliche Mindestaufrichtmoment zu erreichen; d) Um der höheren Leistung und Geschwindigkeit Rechnung zu tragen, können die Leistungsprüfungen im Wasser mit weniger als der vollen Leistung und in kleineren Wellen durchgeführt werden; e) Der Besatzung wird empfohlen, nicht auf den Schläuchen zu sitzen, wenn sie mit hoher Geschwindigkeit oder in Wellen von mehr als 2 m Höhe fährt, unabhängig von der Auslegungskategorie; f) Hinzufügung von Anforderungen an die Konstruktion und Prüfung von Hebepunkten.