Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument behandelt Folgendes: a) die Vertraulichkeit von persönlichen Angaben, in Bezug auf Auftraggeber und Labor; b) die Labor-Sicherheitsanforderungen; c) die für die Bestimmung der Referenzdosis-Kennlinien verwendeten Kalibrierungsquellen und -dosisbereiche, mit denen aus den Ergebnissen des CBMN-Tests und der Nachweisgrenze die Dosis eingeschätzt wird; d) die Durchführung der Blutentnahme, Kultivierung, Aufarbeitung und Probenpräparation für den CBMN-Test; e) die Auswertekriterien; f) die Abschätzung der absorbierten Dosis anhand der Häufigkeit von Mikrokernen in BNCs; g) die Berichterstattung der Ergebnisse; h) Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle; i) informative Anhänge mit Musteranweisungen für Auftraggeber, Musterfragebogen, Musterdatenblatt für die mikroskopische Auswertung und Musterbericht. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 080-00-01 AA "Dosimetrie" im DIN-Normenausschuss Radiologie (NAR).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 17099:2024-10 .
Gegenüber DIN EN ISO 17099:2020-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) kleinere Änderungen im gesamten Text; b) Umstrukturierung des Dokuments zur besseren Harmonisierung mit anderen Normen zu Biodosimetrie; c) Hinzufügung von 7.2.7 Datensicherheitsplan; d) zusätzliche Anforderungen an den Bericht über die Expositionsbedingungen für die Kalibrierungskurve in 10.2; e) Lockerung der Anzahl der Personen, die für jede Altersgruppe zur Ermittlung der Hintergrund-Mikrokernhäufigkeit erforderlich sind, wobei die Festlegung dem Laborleiter überlassen wird (10.3); f) Hinzufügung von Einzelheiten zur Bestimmung der minimalen auflösbaren Dosis (10.4), der absorbierten Dosis (11.2.4) und der Unsicherheit (11.2.5); g) Streichung der Verweisung auf den Varianzkoeffizienten bei der Bestimmung des Fachwissens, wobei der Schwerpunkt auf der Verwendung von 95 %-Konfidenzintervallen zur Bestimmung des Fachwissens liegt (11.1.3); h) Hinzufügung einer Verweisung auf andere Expositionsszenarien (11.2.8); i) Streichung des Anhangs über die automatisierte Bewertung von Mikrokernen, da er als nicht in den Anwendungsbereich der Norm fallend angesehen wurde; j) Hinzufügung eines Mustergruppenberichts (Anhang E); k) Hinzufügung eines detaillierten Anhangs (Anhang F) zur Berechnung der Entscheidungsschwelle und der Nachweisgrenze zusammen mit einer Probenberechnung und einem R-Skript zur Durchführung dieser Berechnungen.