Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument bestimmt die Auslegung von sowie die Konstruktions- und Festigkeitsanforderungen an Sicherheitsvorrichtungen und -ausstattungen, die dafür vorgesehen sind, das Risiko zu verringern, über Bord zu fallen und Anforderungen, um das Wiedereinsteigen aus dem Wasser ohne Hilfe auf kleinen Wasserfahrzeugen zu erleichtern. Dieses Dokument wurde im Rahmen eines Normungsauftrags der Europäischen Kommission erarbeitet, um ein freiwilliges Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2013/53/EU bereitzustellen. Dieses Dokument konkretisiert einschlägige Anforderungen der vorstehend genannten Richtlinie für Sportboote in Anhang 1, Abschnitt 2.3 "Schutz vor dem Überbordfallen und Wiedereinstiegsmittel", sowie Abschnitt 2.5 "Eignerhandbuch". Für dieses Dokument ist das Gremium ISO/TC 188 "Small craft" zuständig, das national durch die DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), Arbeitsausschuss NA 132-08-01 AA "Kleine Wasserfahrzeuge" gespiegelt wird.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 15085:2024-12 .
Gegenüber DIN EN ISO 15085:2018-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vereinfachung der Gliederung des Dokuments; b) Festlegung eines neuen Ansatzes für die Aufstellung von Anforderungen nach dem Prinzip der Risikobewertung für ein Fahrzeug mit Decksbereichen; c) Aufnahme des Begriffs "normaler Betrieb" und einer breiteren Liste von Funktionen zur Sicherstellung der Sicherheit; d) Ersetzen der Anforderungen an Geländer und Sicherungsleinen-Systeme durch ein einziges Konzept der Überbordfall-Barriere; e) Verbesserung der Anforderungen an Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge; f) Aufnahme von Anforderungen an Zehengurte für Segeljollen; g) Aufnahme einer Änderung bezüglich der Mittel zum Wiedereinstieg.
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