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Dieser Teil der IEC 62561 behandelt Anforderungen und Prüfungen für Blitzschutzsystembauteile (LPSC) (englisch: lightning protection system components), und insbesondere Leitungshalter, die bei der Errichtung von Blitzschutzsystemen (LPS) (englisch: lightning protection system) verwendet werden, die entsprechend der IEC 62305 (alle Teile) ausgelegt und ausgeführt sind. Dieser Teil der IEC 62561 behandelt die Anforderungen und Prüfungen für metallische und nichtmetallische Leitungshalter, die zur Sicherung und Abstützung von Fangleitungen, Ableitungen und Erdungsanlagen verwendet werden. Dieses Dokument behandelt nicht die Befestigung von Leitungshaltern am Rohbau baulicher Anlagen wegen der riesigen Anzahl und Typen, die bei neuzeitlichen Konstruktionen verwendet werden. Wenn ein metallischer Leitungshalter zum Verbinden von zwei metallischen Teilen des äußeren Blitzschutzsystems (LPS) verwendet wird, wird er zu einem Verbindungsbauteil und muss die Prüfungsanforderungen nach IEC 62561-1 erfüllen. Gegenüber DIN EN 62561-4 (VDE 0185-561-4):2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) von der ISO aktualisierte Fassung für die Behandlung in feuchter schwefelhaltiger Atmosphäre; b) von der ISO aktualisierte Fassung für die Behandlung mit Salznebel; c) neuer normativer Anhang für verkürzte Prüfverfahren. Ein Leitungshalter ist ein metallisches oder nichtmetallisches Bauteil oder Bauteil aus Verbundwerkstoff, das zur Sicherung und Abstützung von Fangleitungen, Ableitungen und Erdungsanlagen in festen Abständen über die Länge der Leitungen eingebaut wird. Er muss seine Funktion zum Festklemmen der Leitung in annehmbarer und sicherer Weise erfüllen, auch wenn er mechanischen Einflüssen, Beanspruchung durch Blitzentladung und Umwelteinflüssen ausgesetzt ist.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62561-4:2024-10; VDE 0185-561-4:2024-10 .
Gegenüber DIN EN 62561-4 (VDE 0185-561-4):2018-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) von der ISO aktualisierte Fassung für die Behandlung in feuchter schwefelhaltiger Atmosphäre; b) von der ISO aktualisierte Fassung für die Behandlung mit Salznebel; c) neuer normativer Anhang für verkürzte Prüfverfahren.