Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieses Dokument legt die Anforderungen an Hochsicherheitsschlösser (HSS) hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, ihres Widerstandswertes gegen zerstörende Angriffe und gegen unbefugtes Öffnen sowie die Prüfverfahren fest. Sie bietet außerdem ein Schema zur Klassifizierung von Hochsicherheitsschlössern auf der Grundlage einer Bewertung ihres Widerstandswertes gegen zerstörende Angriffe und gegen unbefugtes Öffnen. Dieses Dokument gilt für mechanische und elektronische HSS. Für elektronische Schlösser, die in einem Verteilten System benutzt werden, wird auf die prEN 17646 für weitere Informationen verwiesen. Dieses Dokument (prEN 1300:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 263 "Sichere Aufbewahrung von Geld, Wertgegenständen und Datenträgern" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN 1300:2019-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemeine Änderungen: 1) Aktualisierung der Verweisungen in Abschnitt 2; 2) Hinzufügung von Definitionen in Abschnitt 3 (Öffnungsereignis, der Öffnung zugehöriges Ereignis, relevanter Überwachungseintrag, nicht relevanter Überwachungseintrag). Weitere Definitionen wurden aktualisiert (HSS im gesicherten Zustand, Sicherheit bei Ausfall, Authentifizierung, Firmware); 3) Klarstellungen in 5.1.5.1, 5.1.5.3, 5.1.6.6, 5.2.1, 5.2.6.4, 8.2.4.3.2, B.2.4 und Tabelle 2. b) Technische Änderungen an jeder Art von Schloss: 1) Aktualisierung der Anforderung zur Anzeige des Verriegelungszustandes (5.1.2.5 und Anhang A); 2) Änderung der Prüfanforderung "Normalzustand" zu "funktionsfähiger Zustand" in mehreren Abschnitten (5.2.8.1, 5.2.8.2, 8.2.5.1, 8,.2.5.2, 5.3.1, 5.3.3, 8.2.6.1, 8.2.6.3.2, 8.2.6.3.3, 8.2.7.1, 8.2.7.2, 8.3.1.1, 8.3.2.1 und 8.3.3.1); 3) Die Anzahl der Probekörper wurde von vier auf sieben geändert (7.1). c) Technische Änderungen für elektronische Schlösser: 1) Streichung der Anforderungen von Verteilten Systemen und Einpflegen der Europäischen Norm prEN 17646 (Abschnitt 1, 5.2.5.2, 5.2.5.4, Anhang A, Anhang F); 2) Erhöhung der Verschlüsselungsanforderung für kontaktlose Codeträger der Klasse B (von 64 bits zu 128 bits, 5.1.7.2.3) und für alle Klassen, wenn der Übertragungsweg größer als 15 cm ist (müssen nach der prEN 17646 geprüft werden, 5.1.7.2.1); 3) Abschnitt 5.1.7.2.4 ist nun auch für kontaktbasierte elektronische Codeträger anwendbar (5.1.7.3); 4) neue Minimalanforderungen für die Aufzeichnung von Ereignissen (5.1.6.2); 5) Aktualisierung der Anforderungen für lokale Firmware-Updates (5.1.8); 6) Hinzufügen einer Toleranz für nutzbare Codes für elektronische Schlösser (Tabelle 1); 7) Hinzufügen neuer Manipulationsanforderungen bei elektronischen Schlössern und mechanischen Schlössern mit elektronischen Komponenten 5.2.5.4, 8.2.2.1, Tabelle 4 und Anhang B; 8) geringfügige Änderung in 5.1.6.7. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-20-01 AA "Geldschränke und Tresoranlagen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Hochsicherheitsschlössern" sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1300:2024-01 .
Gegenüber DIN EN 1300:2019-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemeine Änderungen: 1) Aktualisierung der Verweisungen in Abschnitt 2; 2) Hinzufügung von Definitionen in Abschnitt 3 (Öffnungsereignis, der Öffnung zugehöriges Ereignis, relevanter Überwachungseintrag, nicht relevanter Überwachungseintrag). Weitere Definitionen wurden aktualisiert (HSS im gesicherten Zustand, Sicherheit bei Ausfall, Authentifizierung, Firmware); 3) Klarstellungen in 5.1.5.1, 5.1.5.3, 5.1.6.6, 5.2.1, 5.2.6.4, 8.2.4.3.2, B.2.4 und Tabelle 2. b) Technische Änderungen an jeder Art von Schloss: 1) Aktualisierung der Anforderung zur Anzeige des Verriegelungszustandes (5.1.2.5 und Anhang A); 2) Änderung der Prüfanforderung "Normalzustand" zu "funktionsfähiger Zustand" in mehreren Abschnitten (siehe 5.2.8.1, 5.2.8.2, 8.2.5.1, 8,.2.5.2, 5.3.1, 5.3.3, 8.2.6.1, 8.2.6.3.2, 8.2.6.3.3, 8.2.7.1, 8.2.7.2, 8.3.1.1, 8.3.2.1 und 8.3.3.1); 3) die Anzahl der Probekörper wurde von vier auf sieben geändert (siehe 7.1). c) Technische Änderungen für elektronische Schlösser: 1) Streichung der Anforderungen von Verteilten Systemen und Einpflegen der Europäischen Norm prEN 17646 (siehe Abschnitt 1, 5.2.5.2, 5.2.5.4, Anhang A, Anhang F); 2) Erhöhung der Verschlüsselungsanforderung für kontaktlose Codeträger der Klasse B (von 64 bits zu 128 bits, siehe 5.1.7.2.3) und für alle Klassen, wenn der Übertragungsweg größer als 15 cm ist (müssen nach der prEN 17646 geprüft werden, siehe 5.1.7.2.1); 3) Abschnitt 5.1.7.2.4 ist nun auch für kontaktbasierte elektronische Codeträger anwendbar (5.1.7.3); 4) neue Minimalanforderungen für die Aufzeichnung von Ereignissen (5.1.6.2); 5) Aktualisierung der Anforderungen für lokale Firmware-Updates (siehe 5.1.8); 6) Hinzufügen einer Toleranz für nutzbare Codes für elektronische Schlösser (siehe Tabelle 1); 7) Hinzufügen neuer Manipulationsanforderungen bei elektronischen Schlössern und mechanischen Schlössern mit elektronischen Komponenten 5.2.5.4, 8.2.2.1, Tabelle 4 und Anhang B; 8) geringfügige Änderung in 5.1.6.7.