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Dieses Dokument legt die Anforderungen an Hochsicherheitsschlösser (HSS) hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, ihres Widerstandswertes gegen zerstörende Angriffe und gegen Manipulation sowie die Prüfverfahren fest. Es bietet außerdem ein Schema zur Klassifizierung von Hochsicherheitsschlössern auf der Grundlage einer Bewertung ihres Widerstandswertes gegen zerstörende Angriffe und gegen unbefugtes Öffnen. Es ist anzuwenden für mechanische und elektronische HSS. Für elektronische Schlösser, die in einem Verteilten System benutzt werden, wird auf die EN 17646 für weitere Informationen verwiesen. Die folgenden Merkmale können als Option enthalten sein, diese sind aber nicht zwingend erforderlich: a) Berechtigungscode zur Verhinderung einer Codeänderung und/oder der Freigabe/Sperrung eines Parallelcodes; b) Berechtigungscode zur Freigabe einer Zeitschlossfunktion; c) Einbau von Bauteilen oder Funktionen einer Alarmanlage; d) Widerstand gegen Angriffe mit Säuren; e) Widerstand gegen Angriffe mit Röntgenstrahlung; f) Widerstand gegen Angriffe mit Sprengstoffen; g) Zeitfunktionen. Dieses Dokument (EN 1300:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 263 "Sichere Aufbewahrung von Geld, Wertgegenständen und Datenträgern" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN 1300:2019-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemeine Änderungen: - Redaktionelle Änderungen im Anwendungsbereich; - Aktualisierung der Verweise in Abschnitt 2; - Definitionen wurden im Abschnitt 3 hinzugefügt (Öffnungsereignis, der Öffnung zugehöriges Ereignis, relevanter Überwachungseintrag, nicht relevanter Überwachungseintrag, Zeichen). Weitere Definitionen wurden aktualisiert (Einmalcode, gesperrte Tür, HSS im gesicherten Zustand, Sicherheit bei Ausfall, Sperrzeit, Authentifizierung, Firmware); - Anforderungen für die verwendeten Uhren wurden hinzugefügt; - Anforderungen wurden hinzugefügt, dass der Prüfbericht jegliche Abweichung vom beschriebenen Verfahren und jede festgestellte Besonderheit enthalten muss; - Anhang C und Anhang F wurden von normativ zu informativ geändert; - Redaktionelle Klarstellungen in 5.1.4.5. 5.1.5.1, 5.1.5.3, 5.2.1, 5.2.6.5, 5.2.3.1, 5.2.7, 8.1.3, 8.2.1.4, 8.2.2.1, 8.2.2.3, 8.2.2.5, 8.2.4.3.2, 8.2.6.2.5, 8.2.6.3.1, 8.2.6.3.2, 8.2.6.3.3, 10, A.2b), B.2.2, B.2.4, Anhang G, Abbildung 1, Tabelle 1 und Tabelle 2. b) Technische Änderungen an jeder Art von Schloss: - Anforderung zur Anzeige des Verriegelungszustandes (5.1.2.5 und Anhang A) wurde aktualisiert; - Die Prüfanforderung wurde in mehreren Abschnitten von "Normalzustand" zu "funktionsfähiger Zustand" geändert; - Die Anzahl der Probekörper wurde von vier auf sieben geändert; - Das Manipulationswerkzeug "PC" wird nun mit dem Basiswert 0 (mit Standard-Software) und mit dem Basiswert 25 (mit HSS-spezifischer Manipulationssoftware) klassifiziert. c) Technische Änderungen für mechanische Kombinationsschlösser: - Hinzufügung einer Anforderung zur dynamischen Codeeingabe, die sich mit der bereits vorhandenen Prüfanforderung in 8.3.3 deckt. d) Technische Änderungen für elektronische Schlösser: - Streichung der Anforderungen von Verteilten Systemen und Einpflegen der Europäischen Norm EN 17646; - Erhöhung der Verschlüsselungsanforderung für kontaktlose Codeträger der Klasse B (von 64 bits zu 128 bits) und für alle Klassen, wenn der Übertragungsweg größer als 15 cm ist (müssen nach der prEN 17646 geprüft werden); - Abschnitt 5.1.7.2.4 ist nun auch für kontaktbasierte elektronische Codeträger anwendbar (5.1.7.3); - Neue Minimalanforderungen für die Aufzeichnung von Ereignissen (5.1.6.2); - Aktualisierung der Anforderungen für lokale Firmware-Updates; - Hinzufügen einer Toleranz für nutzbare Codes für elektronische Schlösser; - Hinzufügen neuer Manipulationsanforderungen bei elektronischen Schlössern und mechanischen Schlössern mit elektronischen Komponenten 5.2.5.4, 8.2.2.1, Tabelle 4 und Anhang B; - Aktualisierung der Prüfung mit Stromversorgung: Erhöhung der Spannung von 220 V zu einem Effektivwert von 230 V (AC) sowie Änderung zu 60 V (DC), zur besseren Lesbarkeit wurden die Abschnitte neu strukturiert, Änderung der Kontrollzeit von 12 h zu 24 h. e) Hinzufügung einer Prüfanforderung für in Sicherheitsschränken genutzte elektronische HSS mit externer Auswerteeinheit nicht innerhalb der Sperreinheit; - Änderungen in 5.1.6.6 und 5.1.6.7. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-20-01 AA "Geldschränke und Tresoranlagen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von "Hochsicherheitsschlössern" sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1300:2019-05 .
Gegenüber DIN EN 1300:2019-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: Allgemeine Änderungen: a) redaktionelle Änderungen im Anwendungsbereich; b) Aktualisierungen in Abschnitt 2 "Normative Verweisungen"; c) Begriffe wurden zu Abschnitt 3 hinzugefügt (Öffnungsereignis, der Öffnung zugehöriges Ereignis, relevanter Überwachungseintrag, nicht relevanter Überwachungseintrag, Zeichen), weitere wurden aktualisiert (Einmalcode, gesperrte Tür, HSS im gesicherten Zustand, Sicherheit bei Ausfall, Sperrzeit, Authentifizierung, Firmware); d) Anforderungen an die verwendeten Uhren wurden hinzugefügt (siehe 8.2.2.2.1 und 8.2.3.2.1); e) Anforderungen wurden hinzugefügt, dass der Prüfbericht jegliche Abweichung vom beschriebenen Verfahren und jede festgestellte Besonderheit enthalten muss (siehe Abschnitt 9); f) Anhang C und Anhang F wurden von normativ zu informativ geändert; g) redaktionelle Klarstellungen in 5.1.4.5, 5.1.5.1, 5.1.5.3, 5.2.1, 5.2.6.5, 5.2.3.1, 5.2.7, 8.1.3, 8.2.1.4, 8.2.2.1, 8.2.2.3, 8.2.2.5, 8.2.4.3.2, 8.2.6.2.5, 8.2.6.3.1, 8.2.6.3.2, 8.2.6.3.3, Abschnitt 10, Abschnitt A.2 b), B.2.2, B.2.4, Anhang G, Bild 1, Tabelle 1 und Tabelle 2; technische Änderungen zu jeder Art von Schloss: h) Anforderung zur Anzeige des Verriegelungszustandes (5.1.2.5 und Anhang A) wurde aktualisiert; i) die Prüfanforderung wurde in mehreren Unterabschnitten von "Normalzustand" zu "funktionsfähiger Zustand" geändert (siehe 5.2.8.1, 5.2.8.2, 8.2.5.1, 8.2.5.2, 5.3.1, 5.3.3, 8.2.6.1, 8.2.6.3.2, 8.2.6.3.3, 8.2.7.1, 8.2.7.2, 8.3.1.1, 8.3.1.4, 8.3.2.1, 8.3.2.3 und 8.3.3.1); j) die Anzahl der Probekörper wurde von vier auf sieben geändert (siehe 7.1); k) das Manipulationswerkzeug "PC" wird nun mit dem Basiswert 0 (mit Standard-Software) und mit dem Basiswert 25 (mit HSS-spezifischer Manipulationssoftware) klassifiziert, siehe Tabelle 4; technische Änderungen zu mechanischen Kombinationsschlössern: l) Hinzufügung einer Anforderung zur dynamischen Codeeingabe (siehe 5.3.4), die sich mit der bereits vorhandenen Prüfanforderung in 8.3.3 deckt; technische Änderungen zu elektronischen Schlössern: m) Streichung der Anforderungen zu Verteilten Systemen und Einpflegen in die Europäische Norm EN 17646 (siehe Abschnitt 1, 5.2.5.2, 5.2.5.4, Anhang A, Anhang F); n) Erhöhung der Verschlüsselungsanforderung für kontaktlose Codeträger der Klasse B (von 64 bit auf 128 bit, siehe 5.1.7.2.3) und für alle Klassen, wenn der Übertragungsweg größer als 15 cm ist (müssen nach EN 17646 geprüft werden, siehe 5.1.7.2.1); o) 5.1.7.2.4 ist nun auch auf kontaktbasierte elektronische Codeträger anwendbar (5.1.7.3); p) neue Mindestanforderungen an die Aufzeichnung von Ereignissen (5.1.6.2); q) Aktualisierung der Anforderungen an lokale Firmware-Updates (siehe 5.1.8); r) Hinzufügen von Grenzabweichungen für nutzbare Codes für elektronische Schlösser (siehe Tabelle 1); s) Hinzufügen neuer Anforderungen in Bezug auf die Manipulation von elektronischen Schlössern und mechanischen Schlössern mit elektronischen Komponenten in 5.2.5.4, 8.2.2.1, Tabelle 4 und Anhang B; t) Aktualisierung der Prüfung mit Stromversorgung: Erhöhung der Spannung von 220 V auf einen Effektivwert von 230 V (AC) sowie Änderung zu 60 V (DC); Umstrukturierung der Abschnitte zugunsten besserer Lesbarkeit; Änderung der Kontrollzeit von 12 h zu 24 h; Hinzufügung einer Prüfanforderung für in Sicherheitsschränken genutzte elektronische HSS mit externer Auswerteeinheit nicht innerhalb der Sperreinheit (siehe 5.1.6.8, 5.2.6.1, 5.2.6.2, 8.2.5.3, 8.2.5.4 und Anhang E); u) Änderungen in 5.1.6.6 und 5.1.6.7.