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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Trinkwasser-Servicegeräten auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Der Entwurf berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, Luftfahrzeug- und Bodengeräteherstellern sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Dieser Norm-Entwurf gilt für: selbstfahrende Trinkwasserfahrzeuge; schleppbare Trinkwasserfahrzeuge; bewegliche Teile von vorfeldintegrierten Systemen, die für den Service an Luftfahrzeugen konzipiert und dafür bestimmt sind, unter den Bedingungen in EN 1915-1:2001, Abschnitt 1 eingesetzt zu werden (Beispiele siehe Anhang A). Dieser Norm-Entwurf enthält keine Festlegungen für Gefährdungen, die durch Lärm und Vibration verursacht werden. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Trinkwasser-Servicegeräte, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Es ist beabsichtigt, diesen Teil der EN 12312 in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 (für Fahrzeuge) und EN 1915-4 anzuwenden. Dieser Norm-Entwurf enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Er wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 274 "Luftfahrt Bodengeräte" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) erarbeitet. Der zuständige Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der NA 131-08-01 AA "Luftfracht und Bodengeräte (Spiegelausschuss zu CEN/TC 274 und ISO/TC 20/SC 9)".
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12312-12:2017-08 .
Gegenüber DIN EN 12312 12:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung wurde aktualisiert; b) der Anwendungsbereich wurde aktualisiert; c) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; d) die Liste der Gefährdungen wurde in den Anhang A verschoben; e) Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder maßnahmen, wurde vollständig überarbeitet und geändert; f) die Unterabschnitte 6.1, Kennzeichnung und 6.2, Zusätzliche Kennzeichnung, wurden geändert; g) Abschnitt 7, Nachweis der Anforderungen, wurde aktualisiert; h) Anhang A, Beispiele für Trinkwasser-Servicegeräte, wurde gelöscht und durch einen vollständig überarbeiteten Anhang A, Liste der Gefährdungen, ersetzt; i) der auf die Maschinenrichtlinie 98/37/EG Bezug nehmende Anhang ZA, wurde durch Anhang ZA ersetzt, der auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Bezug nimmt.