Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von Trinkwasser-Servicegeräten bei vorgesehener Verwendung, einschließlich vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung auftreten können, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Sie berücksichtigt auch einige Anforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Bodengeräten (GSE, en: ground support equipment) sowie Luftverkehrs- und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Diese Europäische Norm gilt für selbstfahrende Trinkwasserfahrzeuge, schleppbare Trinkwasserfahrzeuge sowie bewegliche Teile von vorfeldintegrierten Systemen, die für den Service an Luftfahrzeugen konzipiert und dafür bestimmt sind, unter den Bedingungen nach EN 1915-1:2013, Abschnitt 1 eingesetzt zu werden. Es werden keine zusätzlichen Festlegungen zu Lärm und Vibration aufgeführt, außer denen in EN 1915-3 und EN 1915-4. Dieser Teil von EN 12312 gilt nicht für Trinkwasser-Servicegeräte, die vor der Veröffentlichung dieser Norm durch CEN hergestellt wurden. Dieser Teil von EN 12312 stellt bei Anwendung in Verbindung mit EN 1915-1, EN 1915-2, EN 1915-3 und EN 1915-4 die Anforderungen an Trinkwasser-Servicegeräte bereit. Die Europäische Norm EN 12312-12 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 274 "Luftfahrt - Bodengeräte" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) erarbeitet. Der zuständige Arbeitsausschuss bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist der NA 131-08-01 AA "Luftfracht und Bodengeräte".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 12312-12:2009-08 .
Gegenüber DIN EN 12312-12:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung wurde hinsichtlich der Abweichung von den empfohlenen Kriterien aktualisiert; b) der Anwendungsbereich wurde überarbeitet, um vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung abzudecken; c) Abschnitt 2, Normative Verweisungen, wurde aktualisiert; d) die Liste der Gefährdungen wurde überarbeitet, um Gefährdungen durch Verkehr und Instandsetzung auszuschließen, und in Anhang A verschoben; e) Abschnitt 5, Sicherheitsanforderungen und/oder -maßnahmen, wurde vollständig überarbeitet und geändert; f) 6.1, Kennzeichnung und 6.2, Zusätzliche Kennzeichnung, wurden geändert; g) Abschnitt 7, Nachweis der Anforderungen, wurde aktualisiert; h) Anhang A, Beispiele für Trinkwasser-Servicegeräte, wurde gelöscht und durch einen vollständig überarbeiteten Anhang A, Liste der Gefährdungen, ersetzt; i) der auf die Maschinenrichtlinie 98/37/EG Bezug nehmende Anhang ZA wurde durch Anhang ZA ersetzt, der auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Bezug nimmt.