Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Dieser Norm-Entwurf legt ein Verfahren für die Basis-Finanzanalyse (Erfassung und Bewertung) für Privathaushalte in Hinblick auf die Themenbereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung fest. Er fußt auf den für die Durchführung erforderlichen Daten des jeweils untersuchten Privathaushalts und berücksichtigt die Risiken und Notwendigkeiten sowie die finanziellen Ziele des Privathaushalts. Ein Privathaushalt im Sinne dieses Norm-Entwurfs ("typisierter Haushalt") besteht aus bis zu zwei Haushaltsverantwortlichen, die zueinander in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder Partnerschaft stehen, und aus wirtschaftlich abhängigen Kindern. Als solche gelten alle minderjährigen leiblichen, Adoptiv- und Stiefkinder. Weiterhin gelten Kinder als wirtschaftlich abhängig, für die Kindergeldbezugsberechtigung besteht, die nicht verheiratet sind und kein Erwerbseinkommen aus einem Ausbildungsverhältnis oder hauptberuflichem Beschäftigungsverhältnis beziehen. Gleiches gilt für Enkelkinder, soweit für diese eine Kindergeldbezugsberechtigung besteht. Wirtschaftlich abhängige volljährige Kinder (zum Beispiel im Studium) können auch einen eigenen Privathaushalt im Sinne dieses Norm-Entwurfs bilden. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn die Kinder einen eigenen Hausstand haben. Dieser Norm-Entwurf legt dabei fest, welche Daten im Rahmen einer Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte erhoben werden müssen. Für eine mögliche nachfolgende Beratung sind unter Umständen weitere Daten erforderlich. Diese Norm gibt Leitlinien dafür, in welcher Rangfolge die definierten Finanzthemen des zu betrachtenden Privathaushaltes dargestellt und mit Orientierungsgrößen versehen werden. Als Ergebnis erhält der Privathaushalt einen Soll/Ist-Abgleich in Hinblick auf die Themenbereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung. Die Basis-Finanzanalyse nach DIN 77230 liefert Entscheidungsgrundlagen für den Privathaushalt, die zum Beispiel im Rahmen einer sich anschließenden Finanzberatung Anwendung finden können. Dieser Norm-Entwurf umfasst weder die qualitative Analyse der Details von in dem zu untersuchenden Privathaushalt bereits vorhandenen Produkten, noch Beratungsleistungen zur Interpretation der mit Hilfe der Basis-Finanzanalyse nach diesem Norm-Entwurf erzeugten Analyseergebnisse. Die Basis-Finanzanalyse beschränkt sich auf eine rein quantitative, typisierte Betrachtung. Sie umfasst keine gegebenenfalls notwendigen Vollmachten (zum Beispiel Betreuungsvollmachten, Bankvollmachten, Sorgerechtsverfügungen). Ebenso werden bei der vorliegenden Analyse beim Abgleich der Orientierungsgrößen mit den Istwerten auf der Seite der Istwerte mögliche Ansprüche aus der Grundsicherung (zum Beispiel Arbeitslosengeld II) nicht berücksichtigt. Eine weiterführende Betrachtung ist unabdingbar, um zu einer individuell passenden, für den Privathaushalt wirtschaftlich sinnvollen Lösung zu gelangen. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 159-02-15 AA "Finanzanalyse für den Privathaushalt" bei DIN zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 77230:2019-02 .
Gegenüber DIN SPEC 77222:2014-04 und DIN SPEC 77222/A1:2017-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dokument grundlegend überarbeitet; b) Übernahme als Norm; c) Aufnahme weiterer Finanzthemen u. a. Zinsänderungsrisiko bei Immobilienfinanzierungen, Schaffung von Startkapital für die Ausbildung, Schaffung von Eigenkapital für den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum; d) Ersetzung der Prioritätenlogik durch eine festgelegte Rangfolge; e) Verzicht auf die Verpflichtung zur Berechnung des Zielerreichungsgrades bei den Finanzthemen; f) Typisierung des Privathaushalts zur Ermittlung eines Maßstabes für die Datenaufnahme, die Rangfolge der Finanzthemen und die Ermittlung der Orientierungsgrößen; g) Aufnahme der Verpflichtung zur Ausweisung der Vermögensbilanz und der Einnahmen-Ausgabenrechnung im Rahmen der Ergebnisdarstellung; h) Streichung der Festlegungen zur Vermögensstrukturierung.